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Händler, die ihre Ware über die Verkaufsplattform von Amazon anbieten, haben sich künfitg einer neuen Reglementierung zu unterwerfen. So dürfen diese, wenn sie einen eigenen Online-Shop besitzen, auch bei Amazon immer das günstigste Angebot an den Kunden weiterleiten. Somit möchte man verhindern, dass die Amazon-Präsenz nur als Werbefläche dient und die Kunden die Einkäufe über den Shop des Händlers tätigen. Problematisch ist das für diese, da sie im eigenen Online-Shop keine Amazon-Gebühren mehr aufschlagen müssen - sind die Angebote nun überall gleich, macht der Händler bei einem Verkauf über die Amazon-Plattform weniger Gewinn, als wenn er das Produkt auf der eigenen Seite verkauft. Die Reglementierung tritt am 31. März 2010 in Kraft, bis zum 01. Mai 2010 gilt eine Schonfrist für alle Händler, die es bis zum 31. März 2010 nicht schaffen, die Preise entsprechend anzupassen.
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