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Der Hersteller Apple hat seinen Garantieservice in Europa erweitert. Bisher wurde der Garantie- und Reparaturservice von einem iPhone auf das Land beschränkt, in dem der jeweilige Kunde das Gerät auch gekauft hatte. Diese Beschränkung wurde nun aufgrund eines Streits mit der EU-Kommission gelockert. Laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission kann ab sofort jeder Kunde direkt in Deutschland die Garantieleistungen in Anspruch nehmen, auch wenn das Gerät außerhalb von Deutschland gekauft wurde. Einzige Voraussetzung für einen gültigen Garantieanspruch ist, dass das iPhone in einem EU-Staat gekauft wurde. Nach dem einlenken des Herstellers kündigte der EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia an, die Voruntersuchungen gegen den US-Konzern wegen möglicher Wettbewerbsverstöße einzustellen. "Apples Reaktion auf unsere vorläufigen Untersuchungen zeigt, dass die EU-Kommission diese Wettbewerbsregeln einsetzen kann, um auf dem Markt schnelle Ergebnisse mit klaren Vorteilen für die Kunden zu erzielen, ohne eine formale Untersuchung einzuleiten", erklärte Almunia. Des Weiteren wurden die iOS-Entwickler-Richtlinien, die im April 2010 eingeführt wurden, wieder zurückgenommen. Diese hatten vorgeschrieben, dass Apps ursprünglich in Objective-C, -C, -C++ oder Javascript geschrieben sein müssen.
Weiterführende Links:
- Quelle: Pressemitteilung
- Apple
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