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Bundesregierung legt Gesetzentwurf gegen Abofallen vor

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Bundesregierung legt Gesetzentwurf gegen Abofallen vor
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Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf vorgestellt, der gegen die sogenannten Abofallen und generell gegen bewusst versteckte Kosten bei Geschäftsabschlüssen im Internet vorgehen soll. Zukünftig sollen Preis, Versandkosten, Vertragslaufzeit und die Eigenschaften der bestellten Ware unmittelbar vor Abschluss deutlich gemacht werden. Diese Angaben muss der Käufer dann per eindeutig beschrifteten Button aktiv bestätigen. Bei der sogenannten "Button-Lösung" soll der Unternehmer sicherstellen müssen, dass der Käufer die wesentlichen Details und Kosten vor der Bestätigung gelesen hat.

Nach aktuellen Zahlen sind bereits 5,4 Millionen Deutsche in eine solche Abofalle getappt. Jedoch war die Rechtsprechung dazu bisher uneinheitlich, da die bestehenden Anforderungen durchaus freizügig ausgelegt werden konnten. Obwohl das Thema seit Jahren mediale Aufmerksamkeit erfährt und einige Betreiber auch verurteilt wurden, lohnt das Geschäft noch immer und fallen genügend Menschen auf entsprechende Maschen herein. Jeden Monat erhalten Verbraucherzentralen circa 22.000 Beschwerden.

Die anhaltenden Klagen über vermeintlich kostenlose Angebote, die sich im Nachhinein als teures Abonnement herausstellten, rissen laut Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) schlicht nicht ab, weshalb man die Kostenfallen mittlerweile als "drängendes Problem" ansieht. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht zwar weiteren Handlungsbedarf in anderen Bereichen, zum Beispiel bei neuen Maschen für einmalige Zahlungen bei Smartphones, begrüßt aber ansonsten das Vorgehen.

Während aus Verbraucherschutzkreisen größtenteils Zustimmung kommt, sprechen sich einige Wirtschaftsverbände gegen diese Lösung aus. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag kritisierte bereist im Januar 2011 die Umstellungskosten für alle betroffenen Unternehmen und sieht Abmahnungen von Wettbewerbern auf die Firmen zukommen, die eine Umstellung nicht rechtzeitig bewerkstelligen könnten.

Generell sei der Ansatz unnötig, da Kriminelle Wege finden würden die Anforderungen zu umgehen. Statt einer weiterer gesetzlicher Regelungen sollte viel mehr die Verfolgung der Verursacher gestärkt werden, da die aktuellen Regelungen ausreichten. Von der Umstellung betroffen wären nach Angaben des Bundesjustizministeriums mindestens 276.062 Unternehmen. Ursprünglich war man von ca 193.000 ausgegangen und Kosten zwischen 38,7 und 48,3 Millionen Euro.

Über das vorgelegte Gesetz müssen noch Bundestag und Bundesrat beraten, bevor es von beiden Kammern verabschiedet und in Kraft treten kann. Auch die EU möchte zukünftig die Button-Lösung in ihre Verbraucherschutzrichtlinien aufnehmen. Die wird für den Herbst beabsichtigt, lässt aber den Mitgliedstaaten noch zwei Jahre Zeit zur Umsetzung in nationales Recht. Entsprechend möchte die Bundesregierung zunächst mal eine eigene Regelung schaffen.

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