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SAP kann Milliardenstrafe vorerst abwenden

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SAP kann Milliardenstrafe vorerst abwenden
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Der Software-Hersteller SAP hat Grund zur vorsichtigen Erleichterung. Die vom Konkurrenten Oracle erwirkte Strafe von 1,3 Milliarden US-Dollar wurde von einem kalifornischen Gericht aufgehoben und Oracle vor die Wahl gestellt, eine deutlich niedrigere Summe als Schadenersatz zu akzeptieren oder ein komplett neues Verfahren anzustrengen. Ursprünglich sollte der deutsche Konzern die Milliarden-Zahlung wegen eines von Oracle vorgeworfenem Datendiebstahls durch die SAP-Tochterfirma TomorrowNow leisten.

Der Kampf der beiden Giganten für Business-Software wird schon seit Jahren mit zunehmend härteren Bandagen geführt. Durch diverse Übernahmen betreute die SAP-Tochter ausschließlich Oracle-Produkte. Im März 2007 klagte Oracle gegen SAP wegen Industriespionage und Datendiebstahls, da sich die Wartungsfirma unrechtmäßig Updates von der Oracle-Seite besorgte. SAP gab den Zugriff zu, bestritt aber erfolgreich die Spionage. Dennoch wurden im Prozess von Oracle bis zu vier Milliarden US-Dollar als entstandener Schaden genannt. Dagegen sprach SAP von maximal 41 Millionen Dollar. Nachdem die Tochter bereits 2008 geschlossen wurde, übernahm man im Prozess die Verantwortung für den Vorfall, um das Verfahren gegen eine Geldzahlung abzuschließen. Im November 2010 verurteilte eine Jury allerdings zu den 1,3 Milliarden Dollar Schadenersatz, was nicht nur bei SAP auf Unverständnis stieß.

Dieses Urteil wurde nun aufgehoben, da es laut Richterin "extrem übertrieben" sei. Stattdessen wurde der Schadenersatz auf 272 Millionen US-Dollar reduziert. Sollte Oracle diese Summe nicht akzeptieren, so müsste der Fall neu aufgerollt werden. In einer knappen Mitteilung hat Oracle aber angekündigt, den Schadenersatz vollständig einzutreiben, der dem Unternehmen laut der Jury zustehe und die damit völlig richtig läge. Das gestohlene geistige Eigentum hätte einen "gewaltigen" Wert. SAP zeigte sich dagegen erleichtert über die Reduzierung und hofft auf ein schnelles Ende des Verfahrens. Dies scheint aber derzeit angesichts der Interessen des Rivalen unrealistisch.

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