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Das Landgericht in Düsseldorf hat eine endgültige Entscheidung im Bezug auf das Vertriebsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 gefällt. Demnach darf Samsung das Tablet bis auf weiteres nicht in Deutschland vertreiben. Das Gericht gibt dem Antrag von Apple und den damit verbundenen Design-Anleihen somit recht. Zuletzt musste Samsung die Ausstellung des Galaxy Tab 7.7 auf der IFA zurückziehen. Der Vorwurf von Apple an Samsung betrifft nur das äußere Aussehen, keine Patente auf Soft- und Hardware. 2004 hatte sich Apple einige Elemente eines Tablets in Europa schützen lassen - darauf beruft man sich auch jetzt. Bereits Ende August gab das Gericht Apple in einer mündlichen Verhandlung recht. Dieses Urteil wurde nun bestätigt und somit bleibt die einstweilige Verfügung bestehen.
Apple iPad 2 (links) - Samsung Galaxy Tab 10.1 (rechts)
Derzeit führt Apple weltweit fast zwei Dutzend Verfahren gegen Samsung. Auf der anderen Seite sind die Verfahren von Apple gegen Samsung nur eine kleiner Ausschnitt der weltweit geführten Streitigkeiten, die zwischen großen Konzernen geführt werden.
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