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CDU will Internetentzug bei Urheberrechtsverletzung

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CDU will Internetentzug bei Urheberrechtsverletzung
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Die CDU möchte offenbar noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorstellen, der den sogenannten Three-Strikes-Modellen bei Urheberrechtsverletzungen offenbar sehr ähnlich ist. Dies kündigte Siegfried Kauder (CDU) vor Mitgliedern der Verwertungsgesellschaft GVL an. Das bereits in anderen Ländern angewandte Konzept sieht vor, dass bei einer Urheberrechtsverletzung durch einen Nutzer dessen Provider ihm zunächst bis zu zwei Warnungen schickt und bei einem dritten Verstoß den Zugang zum Internet kappt.

Statt auf Abmahnungen zu setzen, sollen dann auf Hinweis des Rechteinhaber die Provider dafür sorgen, dass die auffälligen Nutzer verwarnt werden. Sollte nach zweimaliger Warnung erneut ein Verstoß festgestellt werden, so soll laut Kauder auch in Deutschland eine temporäre Sperrung des Anschlusses erfolgen. Welcher Zeitraum das sein könnte, nannte er nicht, jedoch sei eine Sperrung von wenigen Wochen seiner Meinung nach verfassungsgemäß. Der Einwurf, dass die Sperrung zum Beispiel einer ganzen Familie unverhältnismäßig sei, weil die Kinder illegale Inhalte herunterladen würden, sieht Kauder gelassen. Gegenüber einer Abmahnung im vierstelligen Bereich sei das dennoch der bessere Weg.

Für Kauder sei diese abgestufte Erwiderung besser, als wenn mit Abmahnungen und dem Strafrecht von Seiten der Rechteinhaber argumentiert würde. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzentwurf aussieht, denn die bisherigen Informationen deuten an, dass hier Provider im Namen der Rechteinhaber Sanktionen aussprechen würden. Ebenso unklar ist, ob so ein Modell tatsächlich vor weiteren Ansprüche schützen würde. Die bisherige Abmahnung dient theoretisch vor allem dazu ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, ist aber auch eine Einnahmequelle für die ausstellenden Anwälte und den Rechteinhaber. Die CDU will laut Kauder in spätestens acht Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen.

Entsprechende Gesetze sind in Frankreich, Großbritannien, Neuseeland und Südkorea bereits in Kraft. Insbesondere in Neuseeland wurde das Gesetz durch Lobbying und Finanzmittel aus den USA beeinflusst, wie aus von Wikileaks veröffentlichen US-Depeschen hervorging. Siegfried Kauder sprach zudem den Entwurf nicht nur als erstes vor Industrievertretern an, die die Ankündigung befürworten. Er ist auch Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V (BDMV), die sich auch selbst als Interessenvertretung in Politik und Medien sieht.

Kritik an der Ankündigung kam unter anderem vom Koalitionspartner FDP. Das von der FDP geführte Bundesjustizministerium widersprach Kauder und nannte das Vorheben verfassungsrechtlich bedenklich. Auch Bundestagsabgeordnete der FDP, dass dieses Gesetz keine Mehrheit finden würde und mit der FDP nicht zu machen sei. Zumal im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung auch ein solches Three-Strikes-Modell ausgeschlossen wird. Auch die SPD und die Grünen nannten das Vorhaben unrealistisch oder indiskutabel. Die Digitale Gesellschaft e.V. nannte das Vorhaben eine "gefährliche Privatisierung der Rechtsdurchsetzung".

Auch in der CDU gibt es Gegenstimmen. So sagte Bundestagsabgeordneter Peter Tauber, er höre von diesem Vorhaben zum ersten Mal und halte den Vorstoß potentiell schädlich für das "netzpolitische Profil der Union". Siegfried Kauder selbst meinte, er habe mit seinen Äußerungen "ein bisschen provozieren" wollen. Fraglich ist dann allerdings, wie der Gesetzentwurf dann am Ende aussehen wird und was nur persönliche Ansicht von Kauder ist und welche Punkte tatsächlich Position der CDU. Zudem sind die Aussagen zur Verfassungsmäßigkeit offenbar nicht auf harten Fakten gegründet. Als Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestages scheint dies zumindest bedenklich.

Wie ernst gemeint der Vorstoß tatsächlich ist, wird sich zeigen müssen. Denn eigentlich soll das Urheberrecht im sogenannten "dritten Korb" umfassender neu geregelt werden, der erwartete Entwurf dazu aus dem Justizministerium blieb aber bisher aus. Das ein einzelnes Element daraus entnommen wird und als Entwurf vorgelegt wird, obwohl es keine Chance auf Umsetzung hat, erscheint erstaunlich. So wird spekuliert, dass hier am Ende der FDP entgegengekommen wird, um an anderer Stelle dem Koalitionspartner eigene Zugeständnisse abzuverlangen. Das von den Verlegern befürwortete und von Angela Merkel auch unlängst versprochene Leistungsschutzrecht wäre ein solcher Fall. Dieses Verwertungsrecht läuft am Ende darauf hinaus, dass die Verlage Geld von Google und anderen bekommen möchten, wenn sie in kommerziellen Angeboten verlinkt werden.

Unabhängig davon, welche Taktiken oder Absichten hinter den Überlegungen stehen, deutlich scheint ist zumindest, dass speziell die CDU derzeit vermehrtes Interesse an einem unternehmerfreundlichen Urheber- und Verwertungsrecht hat. Die umstrittenen Elemente aus dem dritten Korb der Urheberrechtsreform herauszulösen und einzeln zu verhandeln, könnte eher mehr umstrittene Vorhaben zur Durchsetzung verhelfen. Ansonsten liefe man auch Gefahr, dass das ganze Paket abgelehnt würde.

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