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Staatstrojaner

Enthüllung durch den CCC eine Straftat?

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Enthüllung durch den CCC eine Straftat?
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Auch knapp zwei Wochen nachdem sich der Chaos Computer Club (CCC) den sogenannten Staatstrojaner zur Brust genommen und die umstrittene Software als verfassungswidrig eingestuft hatte, ist die Debatte um die zweifelhafte Software, welche auf vorher manipulierten Rechnern Software nachladen und starten lässt, aber auch Zugriff auf die integrierte Kamera und Mikrofone ermöglichen soll, weiter. Doch während man in der letzten Woche noch die Frage nach der Verantwortung innerhalb der Politik lostrat, schiebt man den Schuh in diesen Tagen der Gegenseite zu. So geht nun aus einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung hervor, dass die Veröffentlichung des Quellcodes durch den Chaos Computer Club möglichwerweise rechtswidrig gewesen sei. In diesem Gutachten heißt es wörtlich: „Insgesamt erscheint es nicht ausgeschlossen, dass die Veröffentlichung des Quellcode eines sog. staatlichen Trojaners als Tathandlung einer Strafverteilung gemäß Paragraph 258 Strafgesetzbuch angesehen wird.

Ganz in Stein gemeißelt ist der Vorwurf aber noch nicht, schließlich ist nicht geklärt, inwieweit die Veröffentlichung der Codezeilen eine Veranlassung zu Selbstschutzmaßnahmen durch den Einsatz von Anti-Viren-Programme oder Firewalls darstellen könnte. Dies sei „unklar und richterlicher Bewertung vorbehalten“, heißt es weiter. „Die bislang bestehenden Präzedenzfälle lassen hierbei keine hinreichend sichere Prognose über eine Entscheidung der Rechtssprechung zu.

Wie man darüber entscheiden wird und wie das Thema rund um den Staatstrojaner weitergehen wird, bleibt abzuwarten.

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