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1. November

Schleswig-Holstein weiterhin bei Facebook vertreten

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Schleswig-Holstein weiterhin bei Facebook vertreten
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Eigentlich wäre das Ultimatum heute verstrichen, doch die Facebook-Fanpage von Schleswig-Holstein ist noch immer online - und das nicht aufgrund des heutigen Feiertages. Thilo Weichert, Landesdatenschützer von Schleswig-Holstein, forderte Webseiten-Betreiber des nördlichsten Bundeslandes in Deutschland vor einigen Monaten dazu auf, ihre Fanpages im sozialen Netzwerk und alle Facebook-Plugins auf ihren Internet-Auftritten bis zum 1. November zu entfernen. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro (wir berichteten). Dieser Forderung ist die Landesregierung Schleswig-Holsteins nun höchstpersönlich nicht nachgekommen. Im Gegenteil: Man werde dieses von der Öffentlichkeit verstärkt genutzte Angebot zur interaktiven Kommunikation weiter fortführen, sagte der Chef der Kieler Staatskanzlei Arne Wulff gegenüber den Lübecker Nachrichten. Immerhin aber findet sich seit heute ein Warnhinweis auf der Fanseite Schleswig-Holsteins. Darin heißt es: "Der Datenschutzbeauftrage warnt: Facebook verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht. Ausführliche Informationen finden Sie hier: www.schleswig-holstein.de/facebook."

Unter dem Link erfährt man dann drastischere Worte: "Welche Daten Facebook im Detail speichert und wie das Unternehmen diese Daten nutzt, ist nicht genau bekannt. Sicher ist, dass Facebook nicht nur Daten speichert, die direkt von Nutzern eingegebenen werden, sondern auch Aktionen der Facebook-Nutzer - vermutlich lückenlos - aufzeichnet." oder "Das ermöglicht Facebook, Vorlieben, Neigungen und Kontakte seiner Nutzer sehr genau und über die Facebook-Nutzung hinaus zu untersuchen". Immerhin also ein kleiner Kompromiss.

Thilo Weichert reagierte nach Angaben der Lübecker Nachrichten verärgert über die Entscheidung der Staatskanzlei Schleswig-Holsteins. "Ich ärgere mich, dass sich der Ministerpräsident nicht an das Datenschutzgesetz halten will", schimpfte er. Er werde der Staatskanzlei jetzt eine schriftliche Beanstandung zukommen lassen. Auch Unternehmen, die schon ermahnt wurden und der Aufforderung noch immer nicht nachgekommen seien, müssen jetzt mit der nächsten Post rechnen.

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