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Motorola Mobility in Deutschland mit gerichtlicher Verfügung gegen Apple

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Motorola Mobility in Deutschland mit gerichtlicher Verfügung gegen Apple
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Apple hat bereits vier Einstweilige Verfügung gegen Samsung erreicht (zwei in Deutschland, eine in den Niederlanden und eine weitere in Australien), musste aber bislang noch keine gegen sich hinnehmen. Nun könnte sich das Blatt gewendet haben, denn offenbar hat Motorola Mobility vor dem Landgericht in Mannheim ebenfalls eine Verfügung, aber noch keine einstweilige, gegen Apple erreicht, die das Unternehmen daran hindern soll jegliche mobile Geräte in Deutschland zu verkaufen. Betroffen sind offenbar das Patent EP 1010336 (B1) ("method for performing a countdown function during a mobile-originated transfer for a packet radio system") und das Patent EP 0847654 (B1) ("multiple pager status synchronization system and method"). Florian Müller hat das Thema in seinem Blog versucht aufzuschlüsseln und wir versuchen das komplizierte Verfahren entsprechend wiederzugeben. 

Nun sind solche Patentstreitigkeiten schon alleine wegen der schützenden Inhaltes eines Patentes nicht immer ganz einfach, denn neben technischen Besonderheiten beinhalten sie oftmals auch sogenannte Trivialpatente, durch die sich Unternehmen einfachste Mechanismen und Formen sichern können. Doch die Situation ist dieses mal noch etwas komplizierter, denn anders als der verzögerte Produktstart des Galaxy Tab in Australien, muss Apple erst einmal keinen Einfuhrstopp seiner Produkte befürchten, doch dazu später mehr.

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In den Gerichtspapieren wird kein spezielles Produkt erwähnt, so dass jedes mobile Gerät von Apple betroffen sein könnte. In den USA wurde eines dieser Patente auch schon genutzt, um gegen verschiedenste Mac-Computer vorzugehen. Vor einem Gericht in Wisconsin wurde Motorola Mobility am 6. Juli 2011 das Patent als essenziell für die ETSI-Standards (GSM, UMTS, 3G) zugesprochen. Es tritt aber nun noch nicht als "Einstweilige Verfügung" in Kraft, doch hier beginnen schon die juristischen Spielereien. Auch hierzu später mehr.

Inzwischen hat Motorola Mobility ein Statement zum Gerichtsurteil abgegeben:

"As media and mobility continue to converge, Motorola Mobility's patented technologies are increasingly important for innovation within the wireless and communications industries, for which Motorola Mobility has developed an industry leading intellectual property portfolio. We will continue to assert ourselves in the protection of these assets, while also ensuring that our technologies are widely available to end-users. We hope that we are able to resolve this matter, so we can focus on creating great innovations that benefit the industry."

Demnach möchte Motorola die Rechtsstreitigkeiten schnellstmöglich aus der Welt schaffen, um sich auf das wesentliche zu konzentrieren - Innovationen zu erschaffen und sich über die Produkte zu messen und weniger vor Gericht.

Auch Apple hat ein Statement dazu abgegeben:

"This is a procedural issue and has nothing to do with the merits of the case. It does not affect our ability to do business or sell products in Germany at this time."

Nun zu den offenen Fragen, also ob Apple befürchten muss keine Produkte mehr in Deutschland verkaufen zu können und in wie weit nun das juristische Geplänkel die eigentliche Entscheidung überdeckt:

Derzeit ist noch nicht einmal klar, ob die Verfügung gegen die Apple GmbH oder Apple Inc. mit ihrem Hauptsitz in den USA ausgesprochen wurde. Im Urteil selbst wird als Beklagter Apple Inc. genannt, doch Apple Inc. verkauft in Deutschland kein einziges Gerät. Die Apple GmbH taucht im Urteil nicht auf, wäre aber für den Vertrieb in Deutschland verantwortlich. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn wie so vieles bei Apple, ist auch die Domain www.apple.de nur eine Umleitung auf www.apple.com/de, beides gehört Apple Inc. Es besteht also derzeit eine große Unklarheit, wer von der Verfügung überhaupt betroffen ist und welche Folgen dies hat.

Der wichtigste Punkt ist: Sollte Motorola Mobility das Gerichtsurteil für eine Einstweilige Verfügung nutzen, würde dies zwar bedeuten, dass die Apple GmbH weiterhin in Deutschland Geräte verkaufen darf, aber nicht mehr von Apple Inc. beliefert werden kann. Samsung hat dies allerdings ebenfalls schon erleben müssen und nutzt einfach ein Unternehmen in einem dritten Land um das beklagte Tochterunternehmen beliefern zu können und hier beginnen die juristischen Spielereien. Hinzu kommt, dass Apple nicht direkt auf die Verfügung reagieren will und dies erst zu einem gegebenen Zeitpunkt tun möchte. Auf der einen Seite zieht man sich durch diese Inaktivität vorerst aus der Affäre und nimmt sich die Zeit Argumente oder Strategien gegen das Urteil zu entwickeln. Man könnte auch sagen Apple versucht das Thema erst einmal auszusitzen. Sollte sich Motorola Mobility aber dazu entscheiden eine Einstweilige Verfügung zu erwirken, stünde man ohne Verteidigung, sozusagen mit heruntergelassener Hose, dar.

Wir werden das Thema weiter verfolgen, denn offenbar steckt im Urteil viel Potenzial und dies könnte sich zum ersten ernstzunehmenden Problem für Apple entwickeln.

Weiterführende Links:

Quellen und weitere Links

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