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Das von dem US-amerikanischen Publisher Electronic Arts entwickelte Shooter-Spiel "Battlefield 3" geriet unmittelbar nach dem Release in heftige Kritik, welche aktuell noch anhält. Grund dafür sind die Lizenzvereinbarungen der Pflicht-Software „Origin“, welche auf dem Rechner installiert sein muss, um Battlefield 3 spielen zu können. Dort räumte sich EA unter anderem ein, Daten vom Rechner des Nutzers zu sammeln und diese gezielt nutzen zu dürfen (wir berichteten). Wie nun offiziell auf der Website des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen nachzulesen ist, habe der Verband EA nun aufgrund unzureichender Kundeninformationen abgemahnt. Mangelnde Transparenz beim Kauf des Produkts und die weitgefassten Lizenzbedingungen der Zusatzsoftware Origin stellen dabei den Hauptkritikpunkt dar. So habe der Kunde keine Möglichkeit, vor dem Spiel zu erkennen, welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Spiel vorgesehen sind. Des Weiteren seien diese unverhältnismäßig weit gefasst, so dass nicht deutlich ersichtlich sei, welche Daten für welche Zwecke verwendet werden.
(Gerd Billen - Vorstand des vzbv, "Mehr Datenschutz - weniger Stress")
Weitere Kritik übt der Bundesverband der Verbraucherzentralen an der mittlerweile gängigen Praxis, dass Lizenzvereinbarungen und AGBs erst bei der Installation des Games auf dem Rechner abgesegnet werden müssen. Dies ist nach Auffassung des vzbv deutlich zu spät. Vielmehr müsse man die Kunden bereits vor dem Kauf über entsprechende Lizenzbedingungen informieren und diese anschließend mit dem Kauf unterzeichnen lassen.
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