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Apple unterliegt

Samsung Galaxy Tab 10.1N darf weiter verkauft werden

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Samsung Galaxy Tab 10.1N darf weiter verkauft werden
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In der fortlaufenden Auseinandersetzung zwischen Apple und Samsung um das Design der Samsung Galaxy Tablets, hat der koreanische Hersteller heute einen Teilerfolg in Deutschland errungen. Das Landesgericht Düsseldorf lehnte die beantragte einstweilige Verfügung gegen die überarbeitete Version 10.1N ab. Im September hatte das gleiche Gericht das ursprüngliche Galaxy Tab 10.1 noch mit einem Verkaufsverbot belegt.

Neben der fortlaufenden Auseinandersetzung um die ursprüngliche Version, hatte Samsung auf die Verfügung mit einer überarbeiteten Version reagiert. Apple sah auch dieses Design als zu nah am eigenen iPad und beantragte wiederum Samsung den Verkauf in Deutschland zu verbieten. In diesem Fall erkannte das Gericht aber offenbar genügend Unterschiede um zumindest vorläufig das Gerät im Handel zu belassen. Die endgültige Entscheidung wird das Gericht am 9. Februar 2012 verkünden. Zumindest bis dahin darf Samsung das Gerät in Deutschland anbieten.

Laut Apples Anwälten wolle Samsung mit dem Design des 10.1N weiterhin vom Ruf des iPads profitieren. So sei das Design insgesamt gleich geblieben, die vorgenommen Änderungen nicht zur Unterscheidung ausreichen. Laut Apples Anwalt Matthias Koch, sei es eine "typische Strategie", so nah wie möglich an das Original heranzukommen. Wenn man damit scheitere, würde man minimale Änderungen vornehmen. Selbst die Verpackung sei eins zu eins vom iPad übernommen.

Dagegen argumentierte Samsung, dass auch Apple die Tablet-Form nicht erfunden habe und versuche, sich das Format eines flachen Rechtecks mit vier abgerundeten Ecken als Ganzes sichern zu wollen. Dabei sei die Form lediglich der Ausdruck einer technisch sinnvollen Lösung und bereits von anderen Geräten genutzt worden.

Das Gericht verwies in seiner Entscheidung unter anderem auf das neu hinzugefügte Logo an der Front des Gerätes, welches bekannt genug sei, um eine Täuschung der Herkunft auszuschließen. Der Konsument sei sich im Klaren darüber, dass es ein Original gäbe und Wettbewerber ähnlichen Designs nutzen würden. Entsprechend aufmerksam würde er auch auf die Produkte schauen. Dass jemand ein Galaxy Tab kaufe, um es im Café als iPad auszugeben, hielt das Gericht für unwahrscheinlich. Somit erkennt das Gericht zwar die Ähnlichkeit der Geräte an, sieht aber derzeit kein Verstoß gegen das Geschmacksmuster von Apple.

Unterdessen gehen auch die anderen Verfahren zwischen Apple und Samsung weiter. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wird derzeit darüber verhandelt ob das Galaxy Tab 10.1 europaweit vom Handel ausgeschlossen werden soll. Eine Entscheidung wird für den 19. Januar erwartet. Auch hier droht den Kaliforniern eventuell eine Niederlage, nachdem das Gericht Zweifel über die Reichweite des Geschmacksmusters geäußert hatte. Ebenso unterlag Apple im Dezember bereits in Australien bei dem Versuch, das 10.1 aus dem Handel zu verbannen.

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