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Am heutigen Dienstag-Vormittag hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf per einstweiliger Verfügung das Verkaufsverbot für das Galaxy Tab bestätigt. Somit darf der südkoreanische Hersteller den iPad-Konkurrenten weiterhin nicht in Deutschland vertreiben - dies ist schon seit Sommer der Fall. Es ist der dritte Rückschlag für Samsung in jüngster Vergangenheit, zuletzt unterlag man vor dem Landgericht in Mannheim. Bestandteil der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf ist ein Design-Patent bzw. Geschmacksmuster, dass sich Apple schon im Jahre 2004 hat schützen lassen. Da dies vor dem Erscheinen des iPads geschehen ist, wurde das Galaxy Tab mit diesem Designmuster verglichen und nicht mit dem iPad selbst.
Ursprünglich richtete sich die Einstweilige Verfügung nur gegen das Galaxy Tab 10.1, später kam auch noch das Galaxy Tab 8.9 hinzu. Samsung versucht das Verbot mit dem Galaxy Tab 10.1N (Hardwareluxx-Artikel) zu umgehen - doch auch gegen dieses Modell will Apple vorgehen. Welche Folgen dies nun für Samsung hat, ist noch unbekannt. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf entschied auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, anders als die Instanz darunter, die sich noch auf das Geschmacksmuster bezog. Somit ist in diesem Fall keine klare Rechtsprechung zu erkennen.