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Am gestrigen Tage wurde eine weitere Entscheidung in den zahllosen Rechtsstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung gefällt. Mit einer Einstweiligen Verfügung wollte Apple vor dem Landgericht in München gegen das Galaxy Tab 10.1N und Galaxy Nexus vorgehen. Apple warf Samsung vor, ein Patent, welches das Verhalten beim Scrollen zum Ende einer Seite beschreibt, verletzt zu haben. Es könnte sich dabei um das EU-Patent EP2126678 A2 handeln. Das Gericht folgte offenbar bei seiner Entscheidung der Auffassung von Samsung, dass das Verfahren bereits vor Erteilung des Patentes entwickelt wurde. Somit ist das Patent aufgrund von "Prior Art" ungültig. Samsung darf das Galaxy Tab 10.1N und Galaxy Nexus folglich weiterhin in Deutschland verkaufen.
Wer sich näher mit den weiteren Patentstreitigkeiten zwischen Samsung und Apple beschäftigen möchte, findet in unseren Wirtschafts-News Gelegenheit dazu.