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Die Bedienung mit einem Touchscreen gilt vor allem als innovativ und einfach. Wie Google nun aufzeigt, steckt jedoch noch einiges an Verbesserungspotential in der Technik. Insbesondere der Fakt, dass der Finger oft als einfacher Maus-Ersatz dient, scheint den Entwicklern des US-Internet-Giganten ein Dorn im Auge zu sein.
So hat Google nun einen Antarg auf ein Patent gestellt, welches kontinuierliche Gesten für die Touchscreen-Steuerung schützen soll. Als Beispiel für ein Anwendungsgebiet der Technik dient das Kopieren eines Wortes, nach welchem anschließend im Internet gesucht werden soll. Muss man für diese Prozedur aktuell ein Wort markieren, dieses anschließend kopieren und schlussendlich in die Suchmaschine einsetzen, soll dies künftig mittels einer einfachen Geste erfolgen. So skizziert Google auf einem dem Patentantrag beiliegenden Bild verschiedene Gesten, welche jeweils der Suche dienen.
Das Prinzip erscheint dabei denkbar einfach: Eine zweiteilige Geste bestimmt die auszuwählende Suchmaschine und das zu suchende Wort. Könnte das in der Skizze aufgeführte „g“ für die Google-Suchmaschine und das „w“ für die Wikipedia-Suche stehen, scheint sich die „s“-Geste an die standardmäßig eingestellte Suchmaschine des Browsers zu richten. Der an den Buchstaben anschließende Kreis dient anschließend der Auswahl des zu suchenden Wortes. Ergibt die Suche keine Treffer, soll dem Nutzer ein Menü eingeblendet werden, welches Optionen zur Präzision der Suche bieten soll.
Analog zur Wortsuche könnte die Technik auch auf andere Inhalte übertragbar sein. So wäre es beispielsweise denkbar, dass künftig auch Informationen über Inhalte wie Bilder oder Videos mit der Gestensteuerung herausgesucht werden können.