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Wie der NDR soeben mitteilte, muss YouTube sieben Titel aus seinem Angebot entfernen. Damit hat das Hamburger Landgericht der GEMA in sieben von zwölf Fällen Recht gegeben. Die Richter verhängten zudem bei Zuwiderhandlungen ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft. Obwohl sich das Urteil nur auf die zwölf von der GEMA angegeben Musikstücke bezieht, wird dem Urteil grundlegende Bedeutung für die weitere Behandlung des Urheberrechts im Internet beigemessen.
Wie der Anwalt der Google-Tochter, Markus Kompa, auf Twitter mitteilte, hafte YouTube lediglich als Störer, aber nicht als Täter. Weiterhin hätte YouTube die Pflicht, konkret mitgeteilte Werke rechtzeitig zu sperren, nicht erst nach eineinhalb Monaten
, wie Markus Kompa auf Twitter mitteilte. In Zukunft müsse YouTube nun per Software hochgeladene Videos überprüfen, hätte aber keine Verpflichtung, bereits hochgeladene Videos zu überprüfen.
Der Streit zwischen der GEMA und YouTube hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Videos, die einen urheberrechtlich geschützten Titel enthalten, auf YouTube in Deutschland nicht mehr abgespielt werden können.