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Als das Bundeskartellamt Mitte März 2011 den Sendern RTL und ProSiebenSat.1 untersagt hatte, eine werbefinanzierte Video-on-Demand-Plattform (VoD) zu starten, gingen die Sender kurze Zeit später in Berufung. Nun entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf erneut in dem Fall und kam zu dem Ergebnis, dass eine VoD-Plattform auch weiterhin nicht erlaubt werde.
Auf der geplanten Video-Plattform sollten Sendungen noch bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung im Fernsehen kostenlos abrufbar sein. Die Finanzierung sollte über Werbeeinblendungen erfolgen. Das Bundeskartellamt und das OLG Düsseldorf begründeten den Entscheid gegen die Einführung einer gemeinsamen Plattform damit, dass die marktbeherrschende Stellung der beiden Sender beim Vertrieb von Werbung weiter gestärkt werde. Ersten Angaben des Bundeskartellamts zufolge soll RTL und ProSiebenSat.1 nicht bereit gewesen sein, das Konzept abzuändern.
Mit dem zweiten Urteil über die geplante Video-Plattform der beiden Sender sollte das Aus für das Vorhaben nahezu besiegelt sein.