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Samsung gewinnt vor Gericht gegen Apple und verliert trotzdem

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Samsung gewinnt vor Gericht gegen Apple und verliert trotzdem
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Seit einiger Zeit überziehen sich Apple und Samsung vor den Gerichten der Welt mit Klagen. In den meisten Fällen geht es dabei um verletzte Patente oder seltener um Geschmacksmuster. Ein Ende der Konfrontation ist noch nicht abzusehen, aber das neue Urteil aus den Niederlanden könnte eine Signalwirkung für noch laufende Prozesse haben. Apple wurde der Verletzung eines UMTS-Patentes von Samsung angeklagt.

Das Gericht in Den Haag sah es als erwiesen an, dass Apple mit den Geräten iPhone 3G, 3GS, 4 und iPad 1 und 2 das Samsung-Patent EP1188269 verletze. Das Patent beschreibt eine “Vorrichtung zur Kodierung eines Transportformatindikators für ein Kommunikationssystem”. Die Richter verurteilten Apple zu einer nicht näher spezifizierten Geldstrafe, aber gaben dem angestrebtem Vertriebsverbot der Apple-Produkte nicht statt.

"Es ist nicht einmal klar, dass Samsung genug Geld aus der Patentklage bekommen wird, um Apple die 800.000 Euro zahlen zu können, die sie Apple an Gerichtskosten schulden, weil ihre Klage in drei von vier Fällen abgewiesen wurde," schrieb Florian Mueller von Fosspatents

Samsung kann also nicht unbedingt einen vollen Erfolg verbuchen. Viel wichtiger ist das Urteil in Bezug auf drei andere UMTS-Patente des koreanischen Unternehmens, die Apple verletzen soll. Das Gericht urteilte hier, dass Apple die Patente nicht verletze. Wie Florian Mueller auf Foss Patents schreibt, ist es unwahrscheinlich, dass Samsung mit der Strafzahlung von Seiten Apples überhaupt die Gerichtskosten von 800.000 Euro begleichen kann, da sie nur in einem von vier Fällen Recht bekamen. Das Gericht stellte zudem fest, dass es sich bei dem verletztem Patent um ein “grundlegendes” Patent handelt, das zu den FRAND-Bedingungen lizensiert werden muss.

"Mit grundlegenden Patenten [standard-essential patents] kommt die Verantwortung des Pateninhabers, sie zu fairen, vernünftigen und nicht-diskriminierenden Bedingungen zu lizensieren. […] Apple hat niemals jemanden wegen eines grundlegenden Patentes verklagt," sagte Tim Cook im D10 Interview

Eine Niederlage musste Samsung auch in der Frage der Entschädigungszahlungen hinnehmen. Wie Mueller schreibt, wurde eine Patent-Vergütung von 2,4 Prozent vom Den Haager Gericht als zu hoch zurückgewiesen. Nun müssen sich die beiden Parteien auf eine Vergütung einigen, die Bezug auf das Patent EP1188269 nimmt, lediglich für die Niederlande gilt, zudem nur die genannten Geräte betrifft – Apple verstößt mit dem iPhone 4S nicht gegen das Patent, da durch die Partnerschaft mit Qualcomm bereits lizensiert ist. Dort zahlt man bereits eine Vergütung, die niedriger als die zurückgewiesenen 2,4 Prozent ist.

Aus den Gerichtsakten geht außerdem hervor, dass der kalifornische Computer-Spezialist sechsmal Samsung gebeten hatte, eine Vergütung vorzuschlagen, bevor die Koreaner die 2,4 Prozent nannten. Ein Vorgang der konsistent mit Tim Cooks Äußerungen zum Thema der grundlegenden Patente im D10 Interview mit Walt Mossberg und Kara Swisher von AllThingsD ist. Cook sagte damals, dass Apple nie jemanden wegen eines solchen Patentes verklagt hätte und Apple faire Bedingungen bei der Lizensierung dieser Patente fordert. Wir haben das Interview (auf Englisch) an diesen Artikel angehängt. Ab der Stelle 0:30:45 spricht Cook über Patente und Patentstreitigkeiten mit Mitbewerbern.

 

 

Insgesamt wurde Samsungs Position in den Patentauseinandersetzungen mit Apple trotz des Richterspruchs aus Den Haag geschwächt, da sie einen Vertriebsstop nicht durchsetzen konnten. In den Vereinigten Staaten unterdessen scheint ein Redesign des Samsung Galaxy Tab 10.1 wie in Deutschland unausweichlich. Zusätzlich versagte ein kalifornisches Gericht Samsung, eine Übergangslösung für drei Apple-Patente in einem beginnenden Gerichtsprozess zu präsentieren.