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Am kommenden Montag startet die erste große Verhandlung zwischen Apple und Samsung in San Francisco. Auf zahlreichen weiteren "Schlachtfeldern" wird aber bereits seit Jahren gekämpft, heute auch wieder auf deutschem Boden. Der 20. Zivilsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts hat heute eine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 7.7 ausgesprochen. Damit tritt ein europaweites Verkaufsverbot in Kraft. Ein deutschlandweites Vertriebsverbot für das Galaxy Tab 10.1N wurde hingegen abgeschmettert. Im Februar war Apple diesbezüglich in Berufung gegangen und versuchte das Galaxy Tab 10.1N, also die bereits durch Samsung veränderte Fassung des Tablets, zu verbieten.
Das für das Galaxy Tab 7.7 ausgesprochene Verkaufsverbot betrifft die komplette EU, nur Deutschland nicht. Hierzulange besteht seit dem 24. Oktober 2011 ein durch das Landgericht Düsseldorf ausgesprochenes Vertriebsverbot. Das nun europaweit ausgesprochene Verkaufsverbot wird durch eine zu ähnliche Gestaltung der Rückseite begründet, wie sie das Apple-Geschmacksmuster für das iPad beschreibt.
Für den bereits angesprochenen Prozess, der am Montag in den USA startet, hat Apple auch erste Forderungen gestellt. Demnach will man 2,5 Milliarden US-Dollar Schadensersatz von Samsung. Begründet wird dies mit entgangenen Gewinnen in Höhe von 500 Millionen US-Dollar beim Verkauf des iPhones, entgangene Linzenzeinnnahmen in Höhe von 25 Millionen US-Dollar und ungerechtfertigte Bereicherung seitens Samsung. Die Forderungen decken den Zeitraum bis zum 2. Quartal 2012 ab.