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Ein Berufungsgericht hat das Verkaufsverbot für das Galaxy Nexus von Samsung in den USA wieder aufgehoben. Das Verbot wurde durch Apple bereits im Vorfeld des bisher größten und medienwirksamsten Urteils mit einer Strafzahlung von mehr als einer Milliarden US-Dollar gegen Samsung erwirkt. Die Einstweilige Verfügung wurde mit der Begründung aufgehoben, dass Apple durch den Verkauf des Galaxy Nexus kein existentieller Schaden zugefügt würde. Konkret geht es dabei um die "universial Search" Technologie von Android. Diese Funktion des Galaxy Nexus sei aber kein essentieller Bestandteil des Smartphones. Apple müsse außerdem darlegen, dass die eigenen Verkaufszahlen durch den Verkauf des Galaxy Nexus beeinträchtig würden. Offenbar ist genau das nicht der Fall.
Apple muss nun vor Gericht zunächst einmal belegen, dass das entsprechende Patent 8086604 überhaupt gültig ist und verletzt wird. Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass Samsung mit dem Galaxy Nexus höhere Verkaufszahlen durch die ungerechtfertigte Nutzung der dem Patent zugrunde liegenden Technologie erzielt. Das aktuelle Urteil vor dem Berufungsgericht kann Samsung aber zunächst einmal als Sieg verbuchen, denn es könnte als eine Art Präzedenzfall von anderen Gerichten angesehen werden.