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Verkauf von Handy-Bewegungsdaten unzulässig

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Verkauf von Handy-Bewegungsdaten unzulässig
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Das spanische Telekommunikationsunternehmen Telefonica testet Ortungsdienst „Smart Steps“ in Großbritannien. Die deutsche Tochter O2 des spanischen Unternehmens Telefonica darf die Handy-Bewegungsdaten seiner Kunden nicht verkaufen. Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums bestätigte, dass der Handel mit Standortdaten grundsätzlich verboten sei. Auch der Verkauf von anonymisierten Daten sei nicht zulässig, da dadurch die Privatsphäre zu sehr angegriffen sei.

Der Hintergrund ist die Testphase eines Programms, das zurzeit in Großbritannien getestet wird. Telefonica sammelt die Bewegungsdaten seiner Kunden und wertet diese für die Werbeindustrie aus. Dabei soll der Standort mit Alter und Geschlecht abgeglichen werden und weiterverkauft werden. Konkrete Daten wie der Name oder die Meldeadresse sind davon nicht betroffen.

Ob „Smart Steps“ überhaupt in Deutschland ausgeführt wird, ist noch ungewiss. Sollte das Programm in Deutschland erscheinen, wolle der Konzern sicherstellen, dass das deutsche Datenschutzrecht nicht verletzt werden würde.

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