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In den Rechtsstreitigkeiten rund um das Design des iPads arbeitet Apple mit einem Geschmacksmuster, dass einen iPad-Prototypen und dessen Aussehen als "Rechteck mit abgerundeten Kanten mit einem Glasdisplay auf der Vorderseite" beschreibt. Damit war Apple in einigen Ländern bzw. vor einigen Gerichten bereits erfolgreich und hat unter anderem ein Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 in Deutschland erwirkt, dass dann als Galaxy Tab 10.1N überarbeitet wurde.
[figure image=images/stories/newsbilder/aschilling/2012/ipad-rechteck-patent.png]Apples iPad-Patent[/figure]
Nun hat sich Apple vor dem US-Patent- und Markenamt ein weiteres Geschmacksmuster zusprechen lassen, dass ein spezifisches Designelement eines tragbaren Gerätes mit Bildschirm ("Portable Display Device") beschreibt. Das Patent D670,286 lässt allerdings alle spezifischen Elemente, wie beispielsweise einen Home-Button, missen und beschreibt nur noch die Außenkante eines iPads: Ein Rechteck mit abgerundeten Kanten. Es ist davon auszugehen, dass Apple dieses Patent bei den aktuellen Rechtsstreitigkeiten verwenden wird. Offen ist, ob die Gerichte ein derart weit gefasstes Patent auch annehmen und dieses nicht für ungültig erklären.