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Apple und Samsung müssen eine Niederlange hinnehmen, denn weder will Richterin Lucy Koh vor dem Bezirksgericht in den USA den Prozess erneut aufrollen, noch wird ein Verkaufsverbot gegen Samsung ausgesprochen. Nach der Entscheidung wegen Verletzung von Patenten und Geschmacksmustern in Höhe von etwas mehr als einer Milliarde US-Dollar gegen Samsung haben beide Parteien versucht mit weiteren Anträgen gegen den Konkurrenten vorzugehen.
Samsung versuchte wegen Befangenheit gegen den Vorsitzenden der Jury vorzugehen. Richterin Koh lehnte dies allerdings ab, denn dazu habe man bereits bei der Vorstellung der Jury Gelegenheit gehabt. Nachträglich sei eine solche Entscheidung nicht möglich. Auf der anderen Seite versuchte Apple ein Verkaufsverbot gegen verschiedene Samsung-Produkte durch zu bringen. Doch auch Apple ist mit seinem Antrag gescheitert. Zwar hat die Jury und letztendlich auch das Gericht die Verletzung von Patenten und Geschmacksmustern anerkannt, Apple konnte aber keinen glaubwürdigen Zusammenhang zwischen der Verletzung der Rechte und Einnahmeverlusten herstellen. Ein Verkaufsverbot stünde also in keinem Verhältnis zum Schaden, den Apple erlitten habe.
Letztendlich sehen sich sowohl Apple wie auch Samsung als Verlierer und werden sicherlich in die nächste Instanz einziehen.