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Als Instagram Anfang der Woche seine neuen Nutzungsbedingungen, welche ab Mitte Januar ihre Gültigkeit bekommen sollten, offen legte, war die Empörung groß: Der Fotodienst, welcher seit diesen Sommer dem weltweit größten sozialen Netzwerk Facebook angehört, hätte sich die Möglichkeit eröffnet, mit den Bildern seiner Nutzer Geld zu verdienen ohne diese daran teilhaben zu lassen. Die Passage in den überarbeiteten Nutzungsbedingungen räumte Instagram ein, bei Werbeaktionen die Fotos seiner Nutzer samt Namen mit zu veröffentlichten, ohne allerdings dafür zu bezahlen oder diesen direkt zu Fragen.
Nach dem großen Aufschrei und zahlreichen Beschwerden hat Instagram die Passage wieder zurückgesetzt und den ursprünglichen Wortlaut in seinen jetzt noch einmal überarbeiteten Nutzungsbedingungen wieder eingebaut. Der Passus ist weit aus breiter ausgelegt als die nun gestrichene Passage. Demnach hält sich der Fotodienst die Option offen, bei Werbeaktionen auf die Bilder seiner Nutzer zurückzugreifen. Man hole sich jetzt nicht schon im Vorfeld die Erlaubnis, die Bilder als Werbemittel zu verwenden. Nun wird vorher wieder um Zustimmung gebeten und nähere Details besprochen.
Die restlichen Neuerungen in den nun nochmals überarbeiteten Nutzungsbedingungen von Instagram blieben hingegen unverändert. Demnach wachsen Facebook und Instagram ab Januar weiter zusammen und teilen ihre Nutzerdaten, setzen Klarnamen und echte Profilinformationen voraus.
Die neuen Instagram-AGB treten ab 19. Januar 2013 in Kraft.