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Beleidigender Kommentar

Polizei beschlagnahmt User-Daten

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Polizei beschlagnahmt User-Daten
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Am vergangenen Montag bekam die Redaktion der Augsburger Allgemeinen-Tageszeitung unangenehmen Besuch. Vor den Türen des Verlagshauses standen Polizeibeamte mit einem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Augsburg. Der Grund: Ein Forennutzer des regionalen Blattes hatte sich im Herbst im Diskussionsforum negativ über die Pläne des Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich, gegen die Prostitution in den Straßen der Stadt vorzugehen, geäußert und diesen mit „ehrverletzenden Äußerungen“ beleidigt.

Schon Mitte Oktober bekam die Rechtsabteilung der Redaktion ein Schreiben der Rechtsanwälte Ullrichs. Darin forderte man die Herausgabe der Daten des Nutzers, um gegen den Autor des Beitrages Unterlassungsansprüche geltend machen zu können.

Im beanstandeten Kommentar hatte der Nutzer den CSU-Politiker polemisch „Rechtsbeugung“ vorgeworfen. Das Verlagshaus hatte die Herausgabe der Nutzerdaten damals aus grundsätzlichen Erwägungen heraus noch verweigert, sich aber dazu entschlossen, die angeprangerten Passagen zu entfernen. Jürgen Markus, Mitglied der Chefredaktion der Augsburger Allgemeinen, äußerte sich wie folgt: „Wir unterstützen weder Beleidigungen noch strafrechtlich relevante Äußerungen auf unserer Plattform und sind jederzeit bereit, diese nach Prüfung zu löschen, wenn wir darauf aufmerksam gemacht werden. Aber wir nehmen die Meinungsfreiheit und insbesondere den Schutz der Daten unserer Nutzer sehr ernst.“

Wie jedes Portal, in dem Leser redaktionelle Beiträge kommentieren und sich untereinander austauschen können, gibt es auch hier Regeln, die einen angenehmen Umgangston fordern und Beleidigungen verbieten. Foren-Nutzer der Augsburger Allgemeinen müssen bei ihrer Registrierung ihre echten Daten angeben und den Nutzungsbestimmungen, die obiges enthalten, zustimmen. Veröffentlicht in den Beiträgen der Nutzer wird allerdings nicht der Klarname, sondern ein selbst ausgewähltes Pseudonym.

Volker Ullrichs zweiter Versuch und dessen nachträgliche Äußerung

Der Regionalpolitiker und dessen Anwälte gaben sich mit dieser Entscheidung nicht zufrieden und fuhren im zweiten Schritt schwerere Geschütze auf. Aufgrund der polizeilichen und richterlichen Anordnung musste sich die Redaktion diesen Montag beugen. Dem betroffenen Nutzer könnte nun mächtig Ärger ins Haus stehen. Ihm droht im Falle einer Verurteilung wegen Beleidigung eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr – vorausgesetzt das Verfahren wird nicht eingestellt. Die von Volker Ullrich angestrebte Unterlassungserklärung könnte dem User aber auch so hohe Anwaltskosten im drei-, bis vierstelligen Betrag bringen.

Nach heftigen Diskussionen äußerte sich Ullrich später selbst zu Wort und bekräftigte in einer Mitteilung gegenüber der Augsburger Allgemeinen „dass nicht der Ordnungsreferent, sondern ein unabhängiges Gericht die Beschlagnahme von Userdaten angeordnet habe“. Ullrich weiter: „Dem lag eine Beleidigung meiner Person durch einen Nutzer im AZ-Forum zugrunde, welcher mich der Rechtsbezeugung bezichtigte. Das ist und bleibt ehrverletzend“.

Immerhin machte Ullrich ein Zugeständnis: Er werde auf seinen Strafantrag verzichten, wenn sich der User entschuldigen werde...