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In den Patentstreitigkeiten zwischen Apple und Google hat nun auch die EU-Kommission Stellung bezogen und wirft der Google-Tochter Motorola Mobility vor, standardrelevante Patente wettbewerbswidrig gegen Apple einzusetzen. Konkret geht es um den Einsatz von GPRS-Technik, was Teil des GSM-Standards ist. Eigentlich sind solche standardrelevante Patente zu fairen und angemessenen Lizenzbedingungen (FRAND) zur Verfügung zu stellen. Dies habe Motorola Mobility aber unterlassen und Apple den Zugang selbst unter Zahlung von Lizenzgebühren untersagt. Daraufhin hat Motorola eine Unterlassungsverfügung gegen Apple erwirken wollen.
In einer Mitteilung der EU-Kommission heißt es: Motorola haben gegen Apple "eine marktbeherrschende Stellung missbraucht und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen." Weiterhin heißt es: "In einem solchen Fall sollte es für Patentinhaber mit einer marktbeherrschenden Stellung nach momentaner Auffassung der Kommission nicht möglich sein, einen Antrag auf Unterlassungsverfügung zu stellen, da dies die Lizenzverhandlungen verzerren und den Lizenznehmern möglicherweise überzogene Lizenzbedingungen auferlegt würden. Eine Unterlassungsverfügung bedeutet zudem in der Regel, dass das angeblich patentverletzende Produkt nicht verkauft werden darf."
Im Februar 2012 legte Apple Beschwerde bei der EU-Kommission ein, deren Untersuchung im April startete. Auch Microsoft hat Beschwerde eingelegt, da man sich bei Patenten zum Videostandard H.264 benachteiligt sieht, die ebenfalls von Motorola Mobility gehalten werden. Nun hat Motorola die Gelegenheit sich zu den Vorwürfen zu äußern. Sollte es zu einem Bußgeld kommen, könnte die Kommission bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes einfordern. In den USA hat die Federal Trade Commission (FTC) ein ähnliches Verfahren gegen Auflagen eingestellt.