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Microsofts Cloud-Dienst SkyDrive verletzt Markenrechte des Pay-TV-Konzerns Sky. Im Verfahren vor dem England and Wales High Court konnte sich die britische Tochter BSkyB gegen den Software-Konzern durchsetzen und somit einen ersten Etappensieg verbuchen. Abzuwarten bleibt jedoch, wie hoch die Strafe ausfällt, denn das Strafmaß will die vorsitzende Richterin Sarah Asplin erst in den kommenden Tagen verkünden.
Die Bandbreite reicht dabei von einer vergleichsweise harmlosen Geldstrafe bis hin zum Verbot, die Bezeichnung SkyDrive künftig in Europa zu verwenden. Laut Asplin sei es erwiesen, dass es aufgrund der Namensähnlichkeit zu einer Verwechslung kommen könne, auch wenn es sich um auf den ersten Blick zwei klar unterschiedliche Produkte handele. Denn zwischen 2008 und 2011 bot BSkyB einen eigenen Cloud-Dienst unter der Bezeichnung „Sky Store & Share“ an. Darüber hinaus genieße Sky in Großbritannien einen derart hohen Bekanntheitsgrad, dass eine Verwechslung im Bereich des Möglichen liege, so die Richterin.
Ebenfalls eine Rolle gespielt haben dürfte die Tatsache, dass Microsoft sein Angebot schon mehrfach umbenannt hat (unter anderem Windows Live SkyDrive, Windows Live Folders), eine weitere Namensänderung, so Asplin, sei also zumutbar. Gegenüber TechCrunch erklärte Microsoft, dass man in Berufung gehen werde. Man betonte zudem, dass das Urteil keinerlei Auswirkungen auf das Angebot an sich haben werde, auch in Zukunft werde man die Cloud-Dienst anbieten. Ein Sky-Sprecher hingegen lobte das Urteil. Man sei zufrieden mit der Entscheidung und werde auch in Zukunft gegen Verletzungen der eigenen Markenrechte vorgehen, so das Unternehmen.
Dabei dürfte dies nicht der erste Fall sein, bei dem Microsoft unter Umständen einen neuen Namen für ein Produkt suchen muss. So wurde im Sommer 2012 vermutet, dass der Handelskonzern Metro die US-Amerikaner dazu gedrängt habe, die neue Kacheloberfläche in Windows 8 und Windows Phone umzubenennen; diese wurde über Monate hinweg als „Metro“ bezeichnet, mittlerweile ist hier nur noch vom „neuen Design“ die Rede.