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Die seit März 2012 angewendete Neufassung seiner Datenschutzbestimmungen beschert Google nun ein offizielles Verfahren seitens des Datenschutzes. Denn wie der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar mitteilt, hat man ein Verwaltungsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet, an dessen Ende „die datenschutzkonforme Ausgestaltung der derzeitigen Verarbeitungspraxis bei Google“ stehen soll.
Dabei handelt es sich um eine koordinierte Aktion, die auf Bestrebungen der französischen Datenschutzbehörde CNIL sowie der sogenannten Artikel-29-Datenschutzgruppe zurückgeht. Europäische Datenschutzbehörden werfen Google bereits seit geraumer Zeit vor, dass die Datenschutzbestimmungen zu intransparent seien. Allerdings würden die Datenschutzrechte genau dieses explizit fordern. Als besonders problematisch wird „die pauschale Ermächtigung zur Erstellung umfassender diensteübergreifender Nutzerprofile und die fehlende Festlegung einer Speicherdauer der Daten“ angesehen. „Der Nutzer muss klar darüber informiert werden, welche Daten zu welchen Zwecken Google verarbeitet. Die derzeitige Datenschutzerklärung ermöglicht dem Unternehmen nach unserer Auffassung, aufgrund der zahlreichen vagen Formulierungen Art, Umfang und Zweck der Datenverwendung nach Belieben selbst festzulegen.“, so Caspar. Und weiter: „Sinn der Datenschutzbestimmungen des Unternehmens muss es jedoch sein, vorab die Grenzen der Datenverarbeitung transparent und zweifelsfrei zu bestimmen.“.
Google selbst hat nun bis Mitte August die Gelegenheit, auf die Anhörung zu reagieren. Erst dann wird über das weitere Vorangehen entschieden, an dessen Ende die Verpflichtung Googles zur Uberarbeitung der Bestimmungen stehen kann. Denn „Nutzer sollten ferner selbst entscheiden können, ob und inwieweit Google die von ihnen in den diversen Diensten hinterlassenen Daten übergreifend zusammenführen und auswerten darf“, so der Datenschutzbeauftragte.