NEWS

Einstweilige Verfügung

Amazon-Prime-Kunden müssen Jahresgebühr nicht bezahlen

Portrait des Authors


Amazon-Prime-Kunden müssen Jahresgebühr nicht bezahlen
11

Werbung

Am 1. August 2012 trat der neue Paragraf 312g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Kraft, der die Internet-Nutzer in Deutschland besser vor verstecken Kosten- und Abofallen schützen sollte und alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen über das Internet an Verbraucher verkaufen wollten, in die Pflicht nahm, die Buttons innerhalb des Bestellvorgangs dahingehend zu verändern, dass der Kunde erfährt, was der nächste Mausklick tatsächlich bewirkt. Die Beschriftung der Buttons muss seitdem in verständlicher und hervorgehobener Weise aussagekräftig sein. Aus der irreführenden Bezeichnung „Bestellen“ wurde auf vielen Webseiten „Jetzt kaufen“ und aus „Bestellung abschließen“ häufig „Jetzt Einkauf abschließen“.

Gegen diese sogenannte Button-Lösung soll der Internet-Händler Amazon verstoßen haben. Im Juni dieses Jahres beantragte der VerbraucherService Bayern (VSB) eine Einstweilige Verfügung gegen Amazon. Diesem Antrag gab das Landgericht München I am vergangenen Freitag statt. Amazon darf die kostenpflichtige Mitgliedschaft von Amazon Prime nicht mehr mit Hilfe des Buttons „Jetzt kostenlos testen“ anbieten.

Mit Amazon Prime bietet der Internethändler seinen Kunden bei einem bestimmten Mindestbestellwert einen kostenfreien und schnelleren Versand aller Artikel an, die direkt bei Amazon und nicht von irgendeinem Zwischenhändler angeboten werden. Diesen Service lässt sich der Internetriese seit November 2007 allerdings gegen eine Jahresgebühr von zuletzt 29 Euro bezahlen. Dass der Kunde mit dem Button „Jetzt kostenlos testen“ allerdings einen Vertrag eingegangen ist, der sich automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft umwandelt, das hätte der Verbraucher nicht sofort erkennen können.

Amazon muss nun sicherstellen, dass die Bestellung der Mitgliedschaft fortan besser gekennzeichnet ist. Ersten Recherchen nach hat Amazon bereits auf die Verfügung reagiert und die entsprechenden Schaltflächen angepasst. Alle Prime-Kunden, die die Mitgliedschaft über diesen Button eingegangen sind, sind nicht verpflichtet, die Jahresgebühr von 29 Euro zu bezahlen. Wie viele Nutzer davon betroffen sind, ist nicht bekannt.

Die Entscheidung des Münchener Landgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Quellen und weitere Links KOMMENTARE (11) VGWort