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Facebook-Partys

Hessen stellt Gebührenkatalog auf

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Hessen stellt Gebührenkatalog auf
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Ihren 16. Geburtstag wird Tessa wohl nie vergessen: Eigentlich wollte die Hamburger Schülerin ihren Geburtstag im engeren Freundeskreis feiern, doch aus Versehen postete sie die Einladung öffentlich über Facebook. Sie hatte versäumt, die Veranstaltung als „privat“ zu kennzeichnen. Die Folge: Über 1600 Feierwütige versetzten das beschauliche Wohngebiet in Bramfeld in den Ausnahmezustand. Bereits um 20:00 Uhr, dem eigentlichen Beginn der Feier, stehen rund 400 Partygäste vor der Hauseinfahrt. Obwohl die Party längst abgesagt wurde und der Vater der minderjährigen Tochter einen privaten Sicherheitsdienst beauftragte, musste die Polizei anrücken und der „Atzen“-Stimmung ein Ende setzen. Ein Einsatz, der nicht gerade günstig war.

Auch das Bundesland Hessen hatte in der Vergangenheit mit ähnlichen Facebook-Partys zu kämpfen. Im vergangenen November mussten in Hofheim 40 Polizeibeamte anrücken, weil sich Nachbarn über lärmende Betrunkene auf den Straßen beschwert hatten. Im nordhessischen Bad Arolsen musste im Juni 2012 ein ganzes Viertel abgeriegelt werden, weil ein junger Mann ebenfalls über Facebook 24.000 Gäste eingeladen hatte, um seinen Vermieter zu ärgern. In Gießen kam es ebenfalls im Anschluss einer ungewollten Facebook-Großveranstaltung mit rund 1000 Besuchern zu einer Schlägerei mit zahlreichen Verletzten. Immer wieder musste die hessische Polizei zu Facebook-Partys anrücken, um die massenhaft ungebetenen und randalierenden Gäste nach Hause zu schicken.

Die Quittung kommt

Bislang konnte die Polizei in Hessen den Gastgebern allerdings keine Rechnung für ihren Einsatz schicken. Ein solcher Posten fehlte in der Verwaltungskostenordnung. Diese Lücke hat das Innenministerium in Hessen jetzt geschlossen und einen Gebührenkatalog entworfen. Seit dem 10. Juli können Einsätze wegen einer „schuldhaft herbeigeführten öffentlichen Ansammlung aufgrund eines Aufrufes oder dessen Weiterverbreitung in einem sozialen Netzwerk“ zur Kasse gebeten werden. Wie zu erwarten, ist ein solcher Einsatz nicht gerade günstig. 

Absperrgitter und Diensthunde kosten extra

Demnach solle der Einsatz eines Polizeibeamten pro Viertelstunde mit 15 Euro berechnet werden. In einer Stunde werden so 60 Euro für einen Beamten fällig. Führt dieser noch einen Diensthund mit sich, erhöht sich der Viertelstundenpreis um weitere zwei Euro. Ein Beamter mit Hund kostet so 68 Euro in der Stunde. Jeder Streifenwagen wird pro gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt. Dabei fallen 65 Cent pro gefahrenen Kilometer an. Auch für das Aufstellen eines Absperrgitters werden Gastgeber großer Facebook-Partys zur Kasse gebeten. Zwischen sechs bis zehn Euro werden dafür fällig – je nachdem wie massiv der Absperrzaun ist. Muss sogar ein Hubschrauber zur Unterstützung anrücken, steigt der Preis fast schon exponentiell nach oben. Für einen 15-minütigen Einsatz müssen 600 Euro berappt werden. Eine Stunde Party mit 40 Beamten reist damit ein Loch von 2400 Euro in den Geldbeutel des Gastgebers.

Also: Bei der nächsten Geburtstagseinladung lieber noch einmal ein zweites Mal sicherstellen, dass die Veranstaltung als „privat“ gekennzeichnet ist und keine ungebetenen Gäste weiter fröhlich einladen können!

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