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Beim Wechsel ihres Breitbandanbieters können Kunden ihre gewohnte Rufnummer übernehmen. Für die Portierung der Rufnummer darf der abgebende Anbieter dem Kunden die ihm entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Zu hohe Kosten können Kunden jedoch vom Wechsel abhalten und so den Wettbewerb behindern. Diese Ansicht teilte jetzt das Landgericht Köln mit dem Telekommunikationsanbieter Easybell. Im vorliegenden Fall wollte ein Kunde zehn Rufnummern von einem Mitstreiter zu Easybell mitnehmen. Der Konkurrent stellte daraufhin pro Rufnummer eine Portierungsgebühr von 29,99 Euro in Rechnung. Insgesamt belief sich die Summe damit auf 299,90 Euro. Der Kunde verzichtete daraufhin teilweise auf die Rufnummernmitnahme. Easybell reichte daraufhin Klage beim Landgericht Köln ein. Der Wettbewerber würde versuchen, seine Kunden mit hohen Kosten vom Wechsel abzuhalten und so einen fairen Wettbewerb behindern.
Easybell-Rechtsanwalt André Queling von der Kanzlei Grosse Gottschick + Partner vertrat die Auffassung, dass die Portierung mehrerer Rufnummern eines Kunden in einem einzigen technischen Vorgang abgewickelt werden würde und das Leistungsentgelt damit nur einmal für den Kunden fällig werden würde. Im Festnetzbereich sind die maximalen Kosten für Portierungen bislang nicht reguliert – eine Lücke, die viele Anbieter ausnützen würden, um überhöhte Kosten in Rechnung zu stellen.
Das Landgericht Köln vertritt in seinem Urteil vom 5. August 2013 (31 O 193/13) die Ansicht des Klagenden und gab diesem nun Recht. Im Falle einer Wiederholung drohe dem Beklagten ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro. Easybell-Chef Andreas Bahr kündigte an, auf Grundlage des Urteils gegebenen Falls auch gegen andere Konkurrenten vorzugehen, wünscht sich jedoch eine vom Gesetzgeber festgelegte Obergrenze für Portierungskosten von Festnetznummern – ähnlich wie beim Mobilfunk. Das Urteil sei aber ein erster Schritt in die richtige Richtung.
"Immer wieder werden Kunden durch hohe Portierungskosten des Altanbieters überrascht. Es ist verständlich, dass Kunden hieraufhin den Wechselauftrag widerrufen", erklärte Easybell-Geschäftsführer Andreas Bahr.