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Die seit Anfang des Jahres laufende Untersuchung des Bundeskartellamts zur sogenannten Preisparität im Amazon Marketplace zeigt erste Auswirkungen. Denn nachdem die Kartellwächter sich kritisch über diese Klausel, die nur für Händler, die ihre Waren über Amazons Plattform anbieten, gilt, äußerten, hat der weltgrößte Online-Händler nun reagiert.
Denn wie das Bundeskartellamt mitteilt, hat Amazon vor, „die Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen“. Damit steht es Verkäufern frei, die Preise selbst zu wählen, auch wenn diese bei Amazon dann höher als auf anderen Verkaufsportalen ausfallen. Genau dies wollte das US-amerikanische Unternehmen durch seine Paritätsklausel verhindern, um nach eigenen Worten „günstige Einkaufsbedingungen“ anbieten zu können. Deshalb „dürfen Verkäufer, die sich entscheiden Ihre Produkte bei Amazon anzubieten, bei Amazon keinen höheren Preis verlangen als anderswo“, so der aktuelle Wortlaut auf der Amazon-Homepage.
Dass diese Formulierung in dieser Form noch vorzufinden ist, liegt an der schrittweisen Anpassung, so das Bundeskartellamt. Denn bislang „sind die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden“, insofern sind nach wie vor Anbieter an die Preisparität gebunden. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die Kartellbehörde die Untersuchung noch nicht abgeschlossen hat. Denn laut Präsident Andreas Mundt ist es dafür unter anderem erforderlich, „dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht“.
Offen sei aber auch noch, ob die von Amazon bereits vorgenommenen Änderungen der AGB überhaupt ausreichend seien. Anlass für die Untersuchung war der Verdacht der Wettbewerbsbehinderung seitens Amazon. Denn durch die Preisparität könne das Unternehmen nicht nur andere Verkaufsplattform behindern, sondern auch Preise zulasten von Käufern nach oben treiben.