Werbung
Die Bundesnetzagentur stellt sich der EU-Kommission quer. Es geht um die Gebühren für Gesprächsvermittlungen ins deutsche Festnetz. Diese hatte die Bundesnetzagentur nämlich im November letztes Jahr vorläufig um 20 Prozent gesenkt. Gegen diese Entscheidung legte die EU-Kommission Einspruch ein und bat die Bundesnetzagentur darum, die Entgelte noch einmal neu auf Basis der Berechnungsgrundlage der EU-Kommission zu berechnen. Nach einer Prüfung durch die Bundesnetzagentur blieb das Terminierungsentgelt jedoch trotz einer Drohung aus Brüssel bei dem Wert, den die Bundesnetzagentur festgelegt hatte.
Wenn Brüssel weiterhin darauf pocht, dass diese auf der eigenen Grundlage berechnet werden, wird es wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Jedoch vertritt die deutsche Behörde den Standpunkt, dass Brüssel bzw. die EU-Kommission kein „Veto-Recht“ habe.