NEWS

Urheberrecht auf Playlisten

Spotify fängt sich Klage ein

Portrait des Authors


Spotify fängt sich Klage ein
7

Werbung

Der schwedische Musik-Streaming-Dienst Spotify muss sich auf eine Klage von Ministry of Sound (MoS) einstellen. Wie die Kollegen von heise online unter Berufung auf die britische Tageszeitung „The Guardian“ heute berichten, soll sich in den nächsten Wochen ein neuer Urheberrechtsprozess in Großbritannien mit den Rechten an Playlisten auseinander setzen müssen. Sowohl Spotify wie auch die MoS-Unternehmensgruppe, die in britischen Nachtclubs für die musikalische Untermalung sorgt und mit ihrem eigenen Plattenlabel Musik-Zusammenstellungen (Compilations) herausgibt, zahlen entsprechende Lizenzgebühren an die Rechteinhaber der Musikstücke, um diese für ihre Dienste nutzen zu dürfen. Soweit, so gut - Spotify soll allerdings aufgrund zahlreicher Playlisten gegen das Urheberrecht verstoßen.

Der wohl populärste Musik-Streaming-Dienst ermöglicht es seinen Nutzern, eigene Playlisten zusammenzustellen und diese anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Offenbar sollen aber einige Spotify-Nutzer die Reihenfolge bestimmter MoS-Compilations nachgestellt haben und diese in manchen Fällen sogar als offizielle „Ministry of Sound“-Liste gekennzeichnet haben. Auch wenn die Unternehmensgruppe selbst keine Rechte an der Musik hat, vertritt MoS die Auffassung, Rechte an deren Gestaltung zu besitzen. Diese Kreative Auslebung dürfe ohne Zustimmung durch Ministry of Sounds nicht für eigene Playlisten genutzt werden.

Ministry of Sound verlangt nun die Löschung entsprechender Playlisten – auch von denen, die lediglich eine gleiche Zusammenstellung wie eine Compilation von MoS aufweisen. Spotify sei der Aufforderung, einschlägige Playlisten zu löschen, nicht nachgekommen und solle jetzt Schadensersatz bezahlen. Jegliche Stellungnahme zum Thema habe Spotify bislang verweigert.

Im offiziellen Blog von Ministry of Sound schreibt man: „Unser Fal soll sicherstellen, dass Spotify den Wert unserer kreativen Anstrengungen würdigt und dass [Spotify] sicherstellt, dass alle Nutzer sowie jene, die tolle Alben herausbringen, fair behandelt werden." MoS-CEO Lohan Presencer will gegen entsprechende Dienste und Nutzer vorgehen, die die Kuratorentätigkeit seines Unternehmens als simple Liste geringschätzen.

Laut den Kollegen von heise online sei der Standpunkt durchaus juristisch argumentierbar. Demnach könnten die britischen Gerichte die Reihenfolge von Musiktiteln als Werk eines Kurators anerkennen oder aber zumindest als eine Datenbank. Innerhalb der EU gilt ein Urheberrechtsschutz für Datenbankwerke sowie ein ähnlicher Sui-Generis-Schutz für aufwendige Datenbanken, auch wenn diese nicht die für ein Werk erforderliche Schöpfungshöhe haben. Ob eine Compilation von MoS dazu zählt, muss nun geklärt werden. Eine Untersuchung von Fall zu Fall könnte dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Eine namens- und markenrechtliche Auseinandersetzung könnte es zumindest mit den Bezeichnungen in den Playlists aber durchaus geben.

Quellen und weitere Links KOMMENTARE (7) VGWort