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Erst gestern berichteten wir über die Planungen der möglichen großen Koalition bezüglich der Neuregelung der sogenannten Störerhaftung bei frei zugänglichen WLAN-Hotspots, nun soll es bereits in einem weiteren Punkt bezüglich der „digitalen Agenda“ Einigkeit zwischen CDU, CSU und SPD geben.
Denn nach Informationen von Heise Online soll der derzeitiger Router-Zwang einiger Internet-Anbieter abgeschafft werden. Damit würde die mögliche neue Bundesregierung den Router-Herstellern ein großes Stück entgegenkommen, die sich bereits seit Monaten für eine klare Definition des Netzabschlussgeräts aussprechen. Derzeit können die Provider selbst wählen, ob Kunden einen bestimmten Router nutzen müssen, oder ob ihnen die freie Wahl gelassen wird.
Begründet wird der Zwang in den entsprechenden Fällen in der Regel mit einer einfacheren Konfiguration für den Kunden oder dem Schützen von bestimmten Parametern, in diesem Szenario entspricht der Router dem Netzabschlussgerät. Verschiedenen Router-Herstellern zufolge müsse aber gewährleistet sein, dass die TAE-Dose als Abschlussgerät gesetzlich festgelegt wird. Denn so könnten alle technisch kompatiblen Router eingesetzt werden, was nach Ansicht der Politik „deutsches Know-how“ sichern würde. Denn nur wenige Internet-Anbieter setzen bei ihren Zwangs-Routern auf die technische Basis hiesiger Hersteller, oftmals stammen die Produkte von asiatischen Anbietern.
Offen ist jedoch, ob eine klare Definition des Netzabschlussgeräts auch Einfluss auf die Beschneidung von Funktionen hätte. So haben beispielsweise Kunden der Deutschen Telekom zwar grundsätzlich die freie Wahl hinsichtlich des Routers, bestimmte Funktionen oder Komfortmerkmale sind allerdings nur mit vom Bonner Konzern zur Verfügung gestellten Endgeräten nutzbar, unter anderem WLAN TO GO. Ebenfalls abzuwarten bleibt, bis wann die notwendigen Gesetzesänderungen - betroffen sind das Telemediengesetz und das Telekommunikationsgesetz - vorgenommen werden sollen.