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Amazon Cyber Monday

Verbraucherschützer bemängeln Rabattangaben

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Verbraucherschützer bemängeln Rabattangaben
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Schon zum dritten Mal derzeit läuft Amazons Aktionswoche "Cyber Monday" und erneut provoziert man damit Kritik seitens des Verbraucherschutzes. Ging es dabei in den vergangenen beiden Jahre vor allem um zu geringe Kontingente bei Aktionsartikeln, stehen nun die Rabatte im Mittelpunkt.

Denn diese sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen „aufgeblasen“. Amazon würde sich bei vielen Rabattangaben an der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers orientieren, nicht aber am tatsächlich vor der Aktion verlangten Preis. Als konkretes Beispiels wird ein Schmuckstück angeführt: „Der [Ohrstecker, Anm. d. Red.] kostete statt der UVP von 85 Euro im Cyber-Deal 22,19 Euro. Tatsächlich aber kassierte Amazon - abseits der Cyber-Woche - für das Geschmeide nicht 85 Euro, sondern nur 26,17 Euro“. Damit, so das Fazit, würde der tatsächliche Rabatt nur bei 16 statt wie von Amazon beworben 74 Prozent liegen. Insgesamt hätte man „ohne Mühe“ 50 Produkte entdeckt, bei denen der Rabatt auf diese Art und Weise künstlich aufgebläht wurde. Im Schnitt hatte Amazon hier mit einer Ersparnis von 51 Prozent geworben, insgesamt seien es aber nur rund 18 Prozent gewesen.

Kritisch sehen die Verbraucherschützer dieses Vorgehen aufgrund der ansonsten üblichen Preisgestaltung. Denn: „Kaum ein Händler, geschweige denn Amazon selbst, berechnet Kunden die als Mondpreise verschrienen UVP“. Dabei müsste der weltgrößte Online-Händler der Welt eigentlich nicht zu derartigen Tricks greifen. Nach Recherchen der Verbraucherzentrale waren die während des „Cyber Monday“ verlangten Preise oftmals niedriger als bei Mitbewerbern. Ob rechtliches Schritte gegen Amazon eingeleitet werden, ist unklar.

 

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