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Pinterest verletzt Markenrechte in Europa

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Pinterest verletzt Markenrechte in Europa
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Der zuletzt vom Erfolg verwöhnte Social-Network-Dienst Pinterest hat vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Office for Harmonization in the Internal Market, OHMI) im spanischen Valencia eine Schlappe hinnehmen müssen. Denn überraschenderweise lehnte das für Marken- und Geschmacksmusterschutz innerhalb der EU zuständige Amt den Markenrechtsantrag des US-Unternehmens ab.

Die Begründung ist dabei simpel: Die Rechte stehen dem in London beheimateten News-Aggregator Premium Interest zu. Auf den zweiten Blick erweist sich die Absage aber als komplexer, als es das schlichte Urteil erkennen lässt. Denn Pinterest hatte seinen Dienst in Europa schon Monate vor dem Antrag seitens Premium Interest im Januar 2012 angeboten, nach gültiger Gesetzeslage reichte dies aber nicht aus. Denn laut OHMI-Entscheidung war Pinterest zwar auf dem EU-Markt aktiv, der für den Markenschutz notwendige formelle Start in der Staatengemeinschaft erfolgte jedoch erst danach.

Zwar hatten die Verantwortlichen des sozialen Netzwerks die entsprechenden Richtlinien beachtet, aber auch die in einem solchen Fall mögliche Ausnahme von der Regel kam laut OHMI nicht in Frage. Zwar kann der Markenschutz in einer solchen zeitlichen Abfolge auch erteilt werden, hierfür muss der Antragsteller aber nachweisen, dass die Marke innerhalb der EU bereits bei weiten Teilen der Bevölkerung innerhalb eines Mitgliedsstaats geläufig ist. Genau dies war laut Pinterest im Vereinigten Königreich der Fall, das OHMI vertrat hier jedoch eine andere Auffassung. Das Unternehmen mitsamt seines Dienstes war zwar Thema innerhalb der Medien, der Nachweis, dass es aber auch bei Verbrauchern ein allgemeines Gesprächsthema war, konnte nach Ansicht der Zuständigen nicht erbracht werden. Erschwerend hinzu kam aber auch ein anderer Umstand. Denn die US-Amerikaner hatten die entsprechenden Dokumente zu spät eingereicht, womit sie für die Urteilsfindung unzulässig waren - unabhängig vom Inhalt.

Allerdings kann Pinterest Einspruch gegen die Entscheidung einlegen, der Ausgang eines erneuten Verfahrens wäre aber offen. Nach Ansicht von Adam Morallee, der Premium Interest vertritt, stünden die Siegeschancen in einem solchen Fall aber schlecht. Denn laut OHMI-Richtlinien dürften keine neuen Beweise vorgelegt werden, Pinterest müsste dementsprechend anhand der bereits eingereichten Unterlagen belegen, dass das Unternehmen durchaus in Teilen der EU allgemein bekannt war. Laut Morallee spielt der Bekanntheitsgrad in anderen Teilen der Welt dabei keine Rolle.

Allerdings könnte Pinterest den eigenen Namen auf einem Umweg schützen lassen. Dafür müssten allerdings die Namensrechte von Premium Interest angefochten werden, was ein zeitraubendes Unterfangen werden könnte. Offen ist vorerst, welche Auswirkungen die Entscheidung des OHMI haben wird. Zwar könnten die Londoner eine Klage wegen Verletzung des Markenrechts einreichen, zu diesem Thema äußern wollte sich das Unternehmen bislang aber nicht.

Quellen und weitere Links

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