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Zum Start ins neue Jahr wird sich für eBay-Kunden einiges ändern. Wie die Kollegen von heise online berichten, gibt es ab dem 4. Februar 2014 für private Verkäufer eine neue Gebührenordnung. Das neue Gebührenmodell soll deutlich vereinfacht werden, lässt eBay hier und da aber auch an der Preisschraube drehen.
Wer bislang eine Auktion oder ein Festpreis-Angebot auf der Handelsplattform einstellen wollte, musste zwischen 0,25 Euro und 4,80 Euro bezahlen – gestaffelt nach der Höhe des Verkaufspreises. Ab Februar wird erst ab dem 21. Angebot pro Verkäufer und Monat eine Gebühr in höhe von 50 Cent pro Artikel fällig – egal ob es sich um eine Auktion oder um ein Festpreis-Angebot handelt. Bis zum 20. Angebot sind diese kostenlos einstellbar. Auktionen mit einem Startpreis von einem Euro bleiben weiterhin kostenlos, solange ein Verkäufer pro Monat nicht mehr als 100 dieser Auktionen erstellt. Die Nutzung des Sofortkauf-Buttons bleibt kostenfrei.
Die Verkaufsprovision wird im Februar ebenfalls steigen. Lag diese bislang bei neun Prozent, hebt eBay die Provision in knapp zwei Wochen auf zehn Prozent an. Der Höchstsatz hierfür steigt von ehemals 75 auf 199 Euro kräftig an. Wer teure Produkte auf der Plattform verkaufen möchte, der bezahlt demnächst deutlich mehr an eBay, wer hingegen seltener und preisgünstige Artikel einstellt, für den kann der neue Gebührenkatalog durchaus lukrativer sein.
Die Gebühren für Fotos werden ebenfalls angepasst. Künftig können für alle Angebote in allen Kategorien bis zu zwölf Fotos kostenlos hochgeladen werden. Bislang war nur das erste Foto kostenlos, für jedes weitere wurden 15 Cent fällig – mit Ausnahme einiger Produktkategorien wie Möbel & Wohnen oder Garten & Terrasse und Kleidung & Accessoires. Bildpakete kosteten bei Festpreis-Angebote sogar bis zu 2,10 Euro. Im Bereich Galerie Plus fallen auch in Zukunft Kosten in Höhe von 75 Cent an.
Wer sein Angebot in zwei Kategorien einstellen will, muss nicht mehr den doppelten Angebotspreis bezahlen, sondern pauschal einen Aufpreis von 0,50 Euro hinnehmen. Gleiches gilt, wenn die Sichtbarkeit des Angebots innerhalb der Plattform erhöht werden soll. Hier werden künftig einheitliche 60 Cent fällig, während bislang bis zu 1,25 Euro erhoben wurden.
Die neue Gebührenverordnung tritt ab dem 4. Februar 2014 in Kraft.