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Der Europäische Gerichtshof hat die 2009 von der Europäischen Kommission gegen Intel verhängte Strafe in Milliardenhöhe bestätigt und Intels Klage dagegen abgewiesen.
In der Begründung heißt es, „Intel habe seine beherrschende Stellung auf dem Weltmarkt für x86-Prozessoren von Oktober 2002 bis 2007 missbräuchlich ausgenutzt, indem das Unternehmen eine Strategie zum Marktausschluss des einzigen ernsthaften Wettbewerbers, der Advanced Micro Devices, Inc. (AMD), umgesetzt habe“. Durch den damaligen Marktanteil bei x86-Prozessoren in Höhe von 70 Prozent „habe an Intel als Lieferant von x86-Prozessoren kein Weg vorbeigeführt“.
Auch den Einwand, die Strafe sei unangemessen, wiesen die Richter zurück. Mit rund 4 Prozent sei die Kommission deutlich unter den erlaubten 10 Prozent des Jahresumsatzes geblieben. Damit bleibt es bei einer Strafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro.
Die EU hatte Intel vorgeworfen, die PC-Hersteller Dell, Lenovo, HP und NEC mit Exklusivitätsrabatten dazu bewegt zu haben, nahezu alle benötigten x86-CPUs bei sich zu erwerben. Gleichzeitig hätte der Chiphersteller Zahlungen an Media-Saturn geleistet, damit die Filialen der beiden Ketten Media Markt und Saturn lediglich PCs mit Intel-Prozessoren verkaufen. Zu guter Letzt wären auch Mittel geflossen, um den Verkauf von AMD-basierten Rechnern zu verzögern oder ganz aufzugeben, die Empfänger waren HP, Acer und Lenovo.
Ob Intel erneut gegen die Strafe vorgehen wird, ist noch offen. Laut Urteil stehen dem Unternehmen für das Einlegen weiterer Rechtsmittel zwei Monate zur Verfügung.