NEWS

SEPA

Die Übergangszeit läuft ab

Portrait des Authors


Die Übergangszeit läuft ab
0

Werbung

Für das SEPA-Verfahren, welches seit Anfang dieses Jahres den Zahlungsverkehr per Kontonummer und Bankleitzahl ablösen soll, war ursprünglich eine Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2014 vorgesehen. Diese Frist wurde jedoch bis zum 31. Juli 2014 verlängert, um durch die Umstellung den Zahlungsverkehr nicht zu gefährden.

Das neue einheitliche Verfahren für Überweisungen und Lastschriften, genannt SEPA (Single Euro Payments Area) wurde bereits am 14. Februar 2012 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Ziel war es, grenzüberschreitende Bankzahlungen zu vereinfachen. Die sogenannte IBAN, die die alten Kontoinformationen ersetzt, besteht aus einem Länderkennzeichen (beispielsweise DE für Deutschland), einer persönlichen zweistelligen Prüfnummer, der Bankleitzahl und der Kontonummer und kann auf Kontoauszügen gefunden werden.

Von dieser Umstellung sind nicht nur Privatkunden sondern auch Betriebe betroffen. Um die Umstellung zu meistern, gibt es Checklisten zur SEPA-Umstellung in Unternehmen. Auch die IHK informiert in einer herunterladbaren Broschüre darüber.

Da dieses internationale Verfahren das in Deutschland nationale Verfahren ablöst, werden einige Dienste auslaufen. So ist es nur noch bis zum 1. Februar 2016 möglich, am aktuellen elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) teilzunehmen. Außerdem ist davon die Zahlung mit EC-Karte und Unterschrift betroffen. Bis zum Ende des Zeitraums müssen Folgelösungen gefunden werden.

 

Quellen und weitere Links

Werbung

KOMMENTARE (0)