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Zustimmung zur IP-Umstellung oder Anschlusskündigung

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Zustimmung zur IP-Umstellung oder Anschlusskündigung
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Kunden der Deutschen Telekom, die noch über einen herkömmlichen Analog- oder ISDN-Anschluss verfügen, dürften in den kommenden Tagen und Wochen überraschende Post erhalten. Denn der Bonner Konzern hat laut der Verbraucherzentrale Sachsen damit begonnen, in Schreiben auf den bevorstehenden Wechsel der Anschlusstechnik hinzuweisen.

Für Verärgerung dürfte dabei vor allem eine Textpassage sorgen, die die beiden verfügbaren Optionen zusammenfasst. Entweder stimmt der Kunde dem Wechsel hin zur IP-Technik zu oder muss mit einer Kündigung seitens der Deutschen Telekom rechnen.

Grund für die Ankündigung ist der vor geraumer Zeit gestartete Umbau des Telekom-Netzes. Bis spätestens 2018 sollen die letzten Analog- und ISDN-Anschlüsse auf IP-Basis umgestellt sein. Zuletzt war der Zeitplan ins Stocken geraten. So vermeldete das Unternehmen im Mai, dass etwa 3 Millionen IP-Anschlüsse in Betrieb seien, bis Ende 2014 sollten es gut 4 Millionen sein, Ende 2016 sollten die Arbeiten abgeschlossen sein. Zu den Gründen für die Verschiebung äußerte man sich nicht, im Vorfeld waren die Planungen aber bereits als ambitioniert bezeichnet worden.

Laut Verbraucherzentrale hat der Wechsel vom herkömmlichen Anschluss zur IP-Technik in erster Linie für den Anbieter Vorteile, vor allem aufgrund der geringeren Betriebskosten. Nutzer hingegen haben in der Regel kaum etwas vom Umstieg, im Gegenteil. Die Anfälligkeit gegenüber Störungen ist höher als beim analogen Festnetz oder ISDN-Lösungen, zudem wird nach wie vor die mitunter geringere Gesprächsqualität bemängelt.

Von den versprochenen Vorteilen der Telekom wie schnelleren Netzen aufgrund geringerer Latenzen dürfte die Maße der Nutzer wenig haben. Neukunden erhalten bereits seit einigen Monaten nur noch IP-Anschlüsse, gleiches gilt für Anschlüsse, die von einem Umzug betroffen sind.

Eine rechtliche Handhabe gegen die Kündigung seitens der Deutschen Telekom bei ausbleibender Zustimmung dürften Kunden nicht haben. Denn das ordentliche Kündigungsrecht steht beiden Vertragsparteien spätestens am Ende der Vertragslaufzeit zu.

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