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VG Media bittet bei Google um Aufschub für Umsetzung des Leistunschutzrechtes

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VG Media bittet bei Google um Aufschub für Umsetzung des Leistunschutzrechtes
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Die Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen oder kurz VG Media hat bei Google darum "gebeten, die angekündigte Umstellung etwas zu verschieben". Google hat diesem Wunsch entsprochen und wird deshalb erst ab 23. Oktober 2014 Snippets und Thumbnails der betreffenden Verlage nicht mehr anzeigen. Unter der VG Media haben sich 25 Medienunternehmen zusammengeschlossen, deren Geschäftsanteile zu je 50 Prozent von privaten Fernseh- und Hörfunksendern und weitere 50 Prozent von Presseverlegern gehalten werden. Unter den Verlagen sind unter anderem Axel Springer, Hubert Burda Media, M. DuMont Schauberg sowie die ProSiebenSat. 1 Media AG.

Hintergrund ist das Leistungsschutzrecht ist folgender: Nach dem Leistungsschutzrecht können Verleger Suchmaschinen und ähnlichen Diensten verbieten, ihre Presseerzeugnisse zu nutzen, soweit die Nutzung über einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte hinausgeht. Google verwendet entsprechende Snippets und Thumbnails für die Google-News-Übersicht. Vom eventuell von Google gemachten Gewinn möchten natürlich auch die Verlage ihren Anteil haben, strittig ist allerdings, ob ihnen dieser überhaupt zusteht. Das Leistungsschutzrecht wurde am 1. August 2013 eingeführt und sollte am heutigen Tage in Kraft treten. VG Media bittet nun um einen 14-tägigen Aufschub bis zu 23. Oktober. 

Folgende Punkte lassen sich in diesem Zusammenhang anführen:

1. Google schaltet auf dem Google-News-Dienst keinerlei Werbung. Den Verlagen werden in dieser Hinsicht also keinerlei Einnahmen verwehrt.

2. Die Verlage könnten den Suchindex von Google durch die Robot.txt aussperren und somit verhindern, dass Snippets und Thumbnails überhaupt erst aggregiert werden. Dies würde aber nicht nur verhindern, dass die entsprechenden Beiträge bei Google News auftauchen, sondern auch dazu führen, dass diese auch bei den Suchergebnissen verborgen bleiben. Dies ist natürlich nicht im Interesse der Verlage.

3. Die Verlage argumentieren mit der Marktmacht von Google gegenüber den deutschen Kartellbehörden. Bisher ist allerdings jede Beschwerde abgelehnt worden. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Erforderlich für die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens ist stets ein hinreichender Anfangsverdacht. Die Beschwerde der VG Media konnte diesen nicht begründen."

Hardwareluxx agiert eigenständig und ohne Verlagsbindung. Das Leistungsschutzrecht wird von unserer Seite sehr kritisch gesehen und in der Umsetzung der VG Media nicht akzeptiert. Wir sehen das Leistungsschutzrecht in seiner aktuellen Form als Einschränkung der Möglichkeiten und Freiheiten des Internets.

Quellen und weitere Links

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