NEWS

Verdacht des Landesverrats

Generalbundesanwalt ermittelt gegen Betreiber von Netzpolitik.org

Portrait des Authors


Generalbundesanwalt ermittelt gegen Betreiber von Netzpolitik.org
26

Werbung

Im Februar und April veröffentlichten Markus Beckedahl und Andre Meister, die Betreiber des Blogs Netzpolitik.org, Auszüge des Budgetplanes für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Dieser legte unter anderen offen, dass dem Geheimdienst für die „Massendatenerfassung“ im Internet ein Budget in Millionenhöhe zur Verfügung stünde und wie man künftig das Netz überwachen wolle. Da die Dokumente als streng geheim eingestuft wurden, stellte Georg Maaßen, Chef des Verfassungsschutzes, beim Landeskriminalamt in Berlin Strafanzeige. Dieses leitete den Fall direkt an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe weiter.

Für ihr Engagement für ein freies Internet ohne Massenüberwachung droht den beiden Betreibern des Blogs nun mächtig Ärger. Sie bekamen am Donnerstag Post von der Bundesanwaltschaft. Darin heißt es, dass man wegen des Verdachts auf Landesverrat ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet habe. Konkret soll gegen die beiden Journalisten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landesverrats gemäß den Paragrafen 94 (Abs. 1 Nr. 2), 25 (Abs. 2) und 53 des Strafgesetzbuches (StGB) eingeleitet worden sein. Darin heißt es: „Wer ein Staatsgeheimnis [..] öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteil für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft.“. In besonders schweren Fällen stehen sogar fünf Jahre Haft an.

Die beiden Journalisten werden damit nicht als Zeugen einberufen, sondern sollen als Mittäter ebenso haftbar gemacht werden wie die bislang noch geschützten und unbekannten Quellen des Blogs – gegen Unbekannt wird ebenfalls ermittelt. Beckedahl und Meister sehen darin einen Angriff gegen die Pressefreiheit. Es sei lange her, dass in Deutschland so gegen Journalisten und deren Quellen vorgegangen wurde. Zuletzt hätten Ermittler und staatliche Organe im Jahr 1962 die Keule gegen Medien geschwungen. Damals gegen das Verlagshaus des Spiegels.

Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) steht dem Ermittlungsverfahren sehr kritisch entgegen. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken verurteilte der Ermittlungen als „unzulässigen Versuch, zwei kritische Kollegen mundtot zu machen.“. Das Vorgehen sei „völlig überzogen“ und „stelle einen Angriff auf die Pressefreiheit dar“. Die beiden Journalisten hätten Aufklärung geliefert, auf die die Öffentlichkeit ein Anrecht habe. Konken fordert die Generalbundesanwaltschaft auf, „ihre Ermittlungen unverzüglich einzustellen.“.

Backedahl und Meister zeigen sich kämpferisch: Man wolle mit seinem Blog wie bisher weitermachen und lasse sich nicht einschüchtern.