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Wer die Werbeblockersperre von Bild.de umgeht soll abgemahnt werden

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Wer die Werbeblockersperre von Bild.de umgeht soll abgemahnt werden
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Über den journalistischen und informellen Anspruch der Verfasser und Leser von Bild.de lässt sich sicherlich streiten. In der vergangenen Woche sorgte der Online-Auftritt aber für Aufsehen, denn wer seitdem die Seite mit eingeschaltetem Adblocker besucht, bekommt einen Hinweis darauf und kann keinerlei Inhalte einsehen. Es dauerte aber nur wenige Stunden, bis die ersten Skripte entsprechend angepasst wurden und Nutzer wieder trotz aktiviertem Adblocker die kostenlose Inhalte von Bild.de einsehen konnten. Gegen eben diese Umgehungsmöglichkeiten und Ersteller entsprechender Codeschnipsel und Anleitungen will der Axel Springer Verlag nun offenbar vorgehen und droht diesen mit Abmahnung.

Ein erster Nutzer, der nun eine Abmahnung erhalten haben soll, hat auf YouTube eine Anleitung präsentiert, wie die Werbeblockersperre von Bild.de zu umgehen ist. Dazu mussten bestimmte Filterbefehle in den Adblocker Adblock Plus hinzugefügt werden. Das Schreiben datiert auf den 20. Oktober und stammt von der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Bild GmbH. In dem Schreiben verlangt die Kanzlei eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie die Anwaltskosten in Höhe von fast 1.800 Euro zu übernehmen. Der Gegenstandwert wird mit 50.000 Euro angegeben.

Ein Besuch von Bild.de mit aktiviertem Adblocker

Ein Besuch von Bild.de mit aktiviertem Adblocker

Doch nicht nur Nutzer die solche Anleitungen online stellen sollen abgemahnt werden. Laut Golem.de soll gegen alle vorgegangen werden, die die Werbeblockersperre "unlauter umgehen". Die Argumentation der Kanzlei ist eine Urheberrechtsverletzung gemäß Paragraf 95 a des Urheberrechtsgesetzes. Der Wortlaut dieses Paragrafen lautet:

"Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen."

Laut dem Schreiben seien darin "auch die Verbreitung dieser Filterbefehle untersagt". Allerdings dürfte die Argumentation auf wackeligen Beinen stehen, schließlich geht es hier im Urheberrechtsverletzungen von Laufbildern. Ob dies nun auch auf Inhalte wie Bild.de sie präsentiert zutrifft, bedarf wohl einer weiteren rechtlichen Prüfung. Die größte Gefahr für den Verlag geht aber wohl nicht von einzelnen Nutzer aus, sondern von den Anbietern der Adblocker-Software sowie den Filteranbietern.

Nun melden sich auch die Anbieter von Adblocker zu Wort - im Falle der Eyeo GmbH und dem Adblock Plus bestehen hier aktuell natürlich ebenfalls Zweifel am Geschäftsmodell, schließlich wird hier gegen Geld ein Platz auf der Whitelist angeboten. Gegenüber Golem sagte ein Vertreter:

"Dass der Verlag nun offenbar gegen jedwede Berichterstattung mit anwaltlichen Abmahnungen vorgeht, in der solche einfachen technischen Einstellung dargestellt werden, verdeutlicht abermals, dass Springer Nutzer in ihr Geschäftsmodell pressen und nicht das Geschäftsmodell an den Nutzer anpassen will."

Inzwischen haben sich einige Anwälte das Vorgehen der Abmahnkanzlei genauer angeschaut und kommen zu einem eindeutigen Ergebnis. Demnach handelt es sich bei den Abmahnungen um eine Abschreckungsmaßnahme. Juristisch sei das Vorgehen mehr als fragwürdig und in einer rechtlichen Auseinandersetzung hätte die Argumentation wohl kaum bestand. Dennoch verteidigt ein Sprecher des Axel Springer Verlags das Vorgehen abermals:

"Es stimmt, dass Bild in einzelnen Fällen Abmahnungen erteilt, wenn Firmen Anleitungen zur Umgehung der Anti-Adblocker-Initiative von Bild.de verbreiten." In einer ersten Analyst seit der Aktivierung der Werbeblockersperre habe ergeben, dass "nur leichte Schwankungen bei den Visits" erkannt werden konnten und das "viele User die Adblocker bereits ausschalten".

Das Thema bleibt also weiterhin spannend und könnte damit ein Beispiel für die aktuelle Situation und das Vorgehen der Verlage sowie Nutzer werden.

Quellen und weitere Links

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