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AMD wegen irreführender CPU-Kernangabe verklagt

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AMD wegen irreführender CPU-Kernangabe verklagt
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AMD brachte 2011 mit Bulldozer eine Prozessor-Architektur auf den Markt, die deutlich anders aufgebaut ist als frühere Architekturen. Vor allem trennte sich AMD von der klaren Trennung in einzelne Kerne und setzte stattdessen auf einen Aufbau in Modulen, bei dem sich zwei logische Prozessorkerne teilweise Ausführungseinheiten teilen. Dadurch wird unklar, ob Bulldozer-Prozessoren mit vier Modulen nun eher Quad- oder Octa-Core-Prozessoren sind. 

In Kalifornien soll es jetzt vier Jahre nach der Bulldozer-Einführung deshalb zu einem Rechtsstreit kommen. Der Kläger Tony Dickey hat am 26. Oktober Klage gegen AMD erhoben. Er führt gleich eine Reihe von Klagebegründungen an. Im Kern geht es ihm darum, dass Bulldozer als Achtkern-Prozessor vermarktet wurde, der gleichzeitig acht Berechnungen ausführen kann. AMD hätte damit die Kunden getäuscht, denn aus Sicht von Dickey hätte Bulldozer nur vier vollwertige Kerne. Durch die Modulbauweise würden die beiden Kerne nicht mehr unabhängig voneinander operieren, das gleichzeitige Abarbeiten von acht Instruktionen sei nicht mehr möglich und die Performance würde geringer ausfallen als von AMD suggeriert.  

Laut dem Kläger wurden zehntausende von Kunden von AMD zum Kauf eines Bulldozer-Prozessors verleitet, der gar nicht wie ein echter Octa-Core-Prozessor arbeitet. Dickey klagt auf Schadensersatz und Unterlassung. Er wird dabei gleich von einer Reihe von Edelson-PC-Anwälten unterstützt, einer US-Anwaltskanzlei, die sich vor allem mit Verbraucherschutzfällen beschäftigt.  

dickey vs amd

Die Klage kann unter der Fall-Nummer 5:15-cv-04922-PSG in der offiziellen Liste der neuen Fälle auf der Seite des United States District Court for the Northern District of California, San Jose Division, aufgefunden werden. Die Meldung macht dementsprechend tatsächlich einen authentischen Eindruck.

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