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Deutsche Telekom übernimmt gegen Gebühr die Störerhaftung

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Deutsche Telekom übernimmt gegen Gebühr die Störerhaftung
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WLAN-Hotspots sind von Kunden in Cafes, öffentlichen Einrichtungen und Beförderungsmitteln gerne gesehen – Betreibern droht aber immer die Störerhaftung, falls einer der Nutzer des Hotspots gegen das Urheberrecht verstößt. Die Deutsche Telekom bietet Betreibern eines Hotspots nun das "HotSpot Plug’n’Play-Paket" an. Mit HotSpot Plug’n‘Play können Geschäftsinhaber ihren Kunden laut Deutsche Telekom sicher, kostenlos und ohne Haftungsrisiko ein WLAN bereitstellen.

Voraussetzungen für den Betrieb sind ein Anschluss der Deutschen Telekom mit mindestens 16 MBit/s sowie ein dazugehöriger Router. Konfigurieren müssen soll der Kunde für die Hardwarebox nichts. Einzig zwei Kabel, ein Netzwerkkabel und der Netzstecker müssen angeschlossen werden und schon steht der Hotspot zur Verfügung. Der Datenverkehr der Hotspot-Nutzer läuft getrennt von dem des Anschlussinhabers. Laut Deutsche Telekom besteht kein Risiko durch die Nutzung Dritter. Um das WLAN zu nutzen, bekommen die Nutzer des Hotspots im Browser die Telekom-Webseite angezeigt und können sich dort einloggen. Ob die Deutsche Telekom einen Login voraussetzt oder die Nutzung kostenlos und ohne Login erfolgen kann, ist der Pressemitteilung nicht zu entnehmen. Das abnicken der AGB dürfte obligatorisch sein.

HotSpot Plug’n’Play der Deutschen Telekom

HotSpot Plug’n’Play der Deutschen Telekom

HotSpot Plug’n’Play ist monatlich für 19,95 Euro erhältlich, hinzu kommen einmalig 149 Euro für die Hardware. Die Hardware stammt offenbar aus dem Hause Cisco, weitere Angaben macht die Deutsche Telekom aber nicht. Für diese Gebühr übernimmt die Deutsche Telekom dann natürlich auch sämtliche Risiken für den Betrieb eines WLAN-Hotspots. Hinsichtlich der Störerhaftung sollte sich der Betreiber des Anschlusses also keine Sorgen mehr machen müssen, da der Datenverkehr getrennt von dem des Anschlussinhabers verarbeitet wird. Dieser Datenverkehr soll wie bei allen Hotspots der Deutschen Telekom "über hochsichere Rechenzentren der Telekom in Deutschland" erfolgen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. "Wir machen das Leben für unsere Kunden damit einfacher und auch besser", so Deutschlandchef Niek Jan van Damme zum Angebot des HotSpot Plug’n’Play.

Etwas mehr Informationen hat Computerbase direkt von der Deutschen Telekom erhalten. Demnach empfiehlt die Deutsche Telekom einen Anschluss mit 50 MBit/s. Die angegebenen 16 MBit/s seien nur eine Mindestvoraussetzung und gerade in Bereichen in denen viele Nutzer auf den Hotspot zugreifen schnell am Limit. Außerdem würde die Deutsche Telekom den Datenverkehr des Anschlussinhabers über dem des WLAN-Hotspots priorisieren.

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