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Amazon muss Kunden auch nach Sperrung gekaufte, digitale Inhalte bieten

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Amazon muss Kunden auch nach Sperrung gekaufte, digitale Inhalte bieten
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Amazon macht aktuell nicht nur mit seinen neuen Exklusivprodukten für Prime-Kunden Schlagzeilen: Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen bekannt gibt, darf Amazon gesperrten Kunden dennoch nicht den Zugriff auf zuvor über den Online-Händler gekaufte, digitale Inhalte vorenthalten. So hat das Oberlandesgericht Köln geurteilt (AZ: OLG Köln 6 U 90/15), dass eine Klausel in den Nutzungsbedingungen von Amazon Europe Core S.á.r.l. hinfällig sei. Jene sollte es dem Händler gestatten, „Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern“ für den Fall, dass Kunden „gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen.“.

Konkret wurde dies 2013 für einige Anwender unfreiwillig zum Thema: In jenem Jahr sperrte Amazon die Konten einiger Kunden. Gesperrt wurden Kunden, die unverhältnismäßig viele Artikel zurückgesendet und / oder vielfach Beschwerden bei Amazon eingereicht hatten, um Erstattungen zu erwirken. Daraus ergab sich allerdings nicht nur die Folge, dass die Betroffenen nicht mehr bei Amazon Bestellungen tätigen konnten, sondern ihnen auch der Zugriff auf bereits erworbene, digitale Inhalte wie Musik und Videos verwehrt blieb.

amazon februar 2016

Genau der letztgenannte Punkt sorgte bei der Verbraucherzentrale NRW für Unbehagen. Der OLG Köln ist jener Auffassung gefolgt. Natürlich dürfe sich jeder Händler ohne weitere Begründungen entscheiden, mit welchen Kunden er Geschäfte mache. Allerdings dürfe dies eben nicht zur Einschränkung von Verbraucherrechten führen. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht, so dass Amazon noch in Berufung gehen könnte. Die Verbraucherzentrale NRW bietet jedoch bereits online einen Musterbrief für gesperrte Kunden an, welche zumindest ihre ehemals bezahlten, digitalen Inhalte bei Amazon erneut nutzen möchten. Durch den Musterbrief können Betroffene auf diesem Recht bestehen. Aufgrund der Aktualität des Urteilsspruches ist aber noch offen, wie Amazon am Ende auf den Musterbrief und die darin enthaltenen Forderungen reagieren wird.

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