NEWS

Online-Werbung

EU-Kommission startet Verfahren gegen Google

Portrait des Authors


EU-Kommission startet Verfahren gegen Google
0

Werbung

Die EU-Kommission hat offiziell das nächste Verfahren gegen Google gestartet, nachdem unter anderem schon aufgrund von Android ermittelt wird. Dabei geht es um das Herzstück des Internet-Konzerns, die Werbeaktivitäten. Man vermute, dass die marktbeherrschende Stellung in diesem Bereich ausgenutzt werde, so die Begründung. Gleichzeitig werde aber auch geprüft, ob der eigene Preisvergleich bei Suchen bevorzugt werde.

Wir haben heute unsere Auffassung bekräftigt, dass Google den eigenen Preisvergleichsdienst auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten übermäßig bevorzugt. Die Verbraucher bekommen deshalb bei ihrer Suche nicht unbedingt die für sie relevantesten Ergebnisse zu sehen", so Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Hintergrund ist eine im April 2015 gestellte Anfrage, die von Google vier Monate später beantwortet wurde. In dieser sollte das Unternehmen Stellung zu Beschwerden von Verbrauchern und Mitbewerbern beziehen. Beklagt wurde, dass Ergebnisse aus dem eigenen Preisvergleich gegenüber Treffern von anderen Preissuchmaschinenen trotz geringerer Relevanz bevorzugt würden. Google hatte unter anderem damit argumentiert, dass Preisvergleichsdiesnte nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit Handelsplattformen wie Amazon betrachtet werden sollten. Nach Ansicht der EU-Kommission sind letztere aber getrennt voneinander zu behandeln - ein Grund für die Aufnahme des Verfahrens.

Weitaus schwerer dürfte jedoch das Thema Online-Werbung wiegen, das 90 % des Umsatzes ausmacht. Erste Untersuchungen hätten gezeigt, dass Google mit seinem AdSense-Programm den Wettbewerb unter Umständen massiv behindere. Ebenso habe man „Bedenken", dass die Vereinbarungen zwischen Google und direkten Partnern des EU-Kartellrecht verletzen könnten. Dabei geht es um die vom Konzern verlangte Exklusivität, die Wettbewerber ebenso behindere wie auch die verlangte Premium-Platzierung einer Mindestzahl von Google-Suchmaschinenanzeigen. Letzteres hätte die Exklusivität Schritt für Schritt ab 2009 abgelöst, weshalb sich die Ermittlungen auf die vergangenen zehn Jahre beziehe.

In den kommenden zehn Wochen müssen Google sowie die Mutter Alphabet, gegen die ebenfalls ermittelt wird, Stellung beziehen. Ändern die Antworten nichts an der Auffassung der EU-Kommission, dürfte dies weitrechende Folgen für den Konzern haben. Denn nicht nur, dass eine Strafe in Höhe von bis zu 10 % des Jahresumsatzes fällig werden kann, auch können die Wettbewerbshüter Änderungen am Geschäftsgebahren verlangen. Das bekannteste Beispiel hierfür dürfte Microsoft sein. Die Redmonder mussten unter anderem dafür sorgen, dass Windows-Nutzern innerhalb des Betriebssystems eine Auswahl an Alternativen zum Internet Explorer präsentiert wird.

Quellen und weitere Links

Werbung

KOMMENTARE (0) VGWort