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Datenschützer untersagt Facebook Datenabgleich mit WhatsApp

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Datenschützer untersagt Facebook Datenabgleich mit WhatsApp
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Ende August gaben Facebook und WhatsApp bekannt, dass man zukünftig, entgegen vorheriger Ankündigungen, nun doch bestimmte Daten der Plattformen untereinander austauschen wird. Facebook möchte die bei WhatsApp hinterlegte Telefonnummer wissen und auch wann der Nutzer den Dienst zuletzt verwendet hat. WhatsApp betont dabei, dass keinerlei Inhalte der Mitteilungen ausgetauscht werden. Allerdings können diese Metadaten sogar wichtiger sein, als die eigentlichen Inhalte.

Die Kritik nach der Ankündigung war groß und zumindest in Deutschland könnte Facebook nun Probleme bekommen, denn der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat Facebook mit einer Anordnung untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Darüber hinaus wurde das Unternehmen aufgefordert bereits übermittelte Daten zu löschen. Welche Auswirkungen dies nun auf Facebook und WhatsApp hat, ist derzeit noch unklar.

"Die Anordnung schützt die Daten der ca. 35 Millionen WhatsApp-Nutzer in Deutschland. Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.

Dazu kommen noch viele Millionen Personen, deren Kontaktdaten aus den Adressbüchern der Nutzer zu WhatsApp hochgeladen wurden, ohne dass diese etwas mit Facebook oder WhatsApp zu tun haben müssen. Diese gigantische Menge von Daten hat Facebook zwar nach eigenem Bekunden noch nicht erhoben. Die Antwort von Facebook, dass dies lediglich zur Zeit noch nicht erfolgt sei, gibt jedoch Anlass zur Sorge, dass das Ausmaß des Datenverstoßes noch massivere Auswirkungen nach sich ziehen wird."

Laut Caspar ist der Datenaustausch zwischen Facebook und WhatsApp nicht zulässig, weil es keine Rechtgrundlage dafür gibt – weder auf Seiten von WhatsApp, noch auf Seiten von Facebook. Dabei herangezogen wird das deutsche Datenschutzrecht, welches erst im Juli den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt wurde. Das deutsche Datenschutzrecht ist dann wirksam, wenn ein Unternehmen in Deutschland eine Niederlassung hat und dort Daten verarbeitet. Im Falle von Facebook ist dies durch ein Büro in Hamburg der Fall.

Noch immer ist unklar, welche Auswirkungen dies nun auf Facebook und WhatsApp hat. Zunächst einmal ist Facebook nicht an eine solche Verwaltungsanordnung gebunden. Zunächst einmal wird Facebook sicherlich Widerspruch einlegen und wird vermutlich auch den Gerichtsweg einschlagen.

Quellen und weitere Links

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