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Deutsche Telekom baut StreamOn aus

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Deutsche Telekom baut StreamOn aus
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Ungeachtet der Kritik von Verbraucherschützern hat die Deutsche Telekom neue Partner für StreamOn vorgestellt. Die Nutzung von gleich 13 neuen Audio- und Video-Diensten soll nicht mehr auf das Datenvolumen angerechnet werden. Ausgerechnet der wohl am häufigsten gewünschte Anbieter fehlt aber weiterhin.

Denn Spotify ist auch weiterhin ebenso wie die ARD nicht Bestandteil von StreamON, auch wenn es schon seit geraumer Zeit Verhandlungen zwischen der Deutschen Telekom und den Schweden geben soll. Davon abgesehen handelt es sich bei den 13 neuen Partnern zu einem großen Teil eher um Nischenanbieter. Den Audio-Bereich erweitern ab sofort Antenne Niedersachsen, Flux Music, laut.fm, Radio Brocken, Rautemusik, Schlagerparadies und 89.0 RTL. Bei den neuen Video-Partner handelt es sich um Kinoflimmern, TV Bayern, TV Spielfilm, Vevo, Waipu.tv, und Zattoo.

An den Voraussetzungen für StreamOn hat sich nichts geändert. Die Option kann kostenlos ohne Auswirkungen auf die Vertragslaufzeit in den Tarifen MagentaMobil, MagentaMobil Friends und Family Card der Stufen L und M hinzugebucht werden. Allerdings gibt es Unterschiede bezüglich des Umfangs. In der Stufe M steht nur StreamOn Music zur Verfügung, für Videos und Musik muss es die Stufe L sein. Dann werden Inhalte aber nur in „DVD-Qualität" wiedergegeben, „HD-Qualität" ist MagentaEins-Kunden vorbehalten.

Nicht auf den Datenverbrauch angerechnet werden allerdings nur die reinen Audio- und Video-Inhalte, andere Dinge wie Cover-Bilder und Beschreibungstexte gehen hingegen zulasten des Volumens. Letzteres ist auch dann der Fall, wenn die Dienste auf einem anderen Gerät via Smartphone-Hotspot-Funktion und vergleichbares genutzt werden.

Nach Ansicht von Verbraucherschützern verletzt die Deutsche Telekom mit StreamOn die Netzneutralität, da die Kunden so indirekt zur Nutzung von bestimmten Anbietern gezwungen würden. Ebenso wird vermutet, dass die Bonner mit ihren Dienst Artikel 3 Absatz 3 der EU-Verordnung zur Netzneutralität verletzen. Der besagt, dass die Überwachung konkreter Inhalte durch Maßnahmen wie Deep Packet Inspection untersagt ist. Allerdings wird darüber gestritten, ob die Deutsche Telekom die Unterscheidung der Daten per Deep Packet Inspection durchführt.

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