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Eigentlich können Verbraucher seit Mitte 2016 ihre defekten Elektrogeräte bei Händlern kostenfrei abgeben. Über das Gesetz ist geregelt, dass die Entsorgung dann von den Händlern übernommen wird und mithilfe von Recycling die Umwelt geschont werden soll. Die Deutsche Umwelthilfe hat genau dieses Gesetz für eigene Tests genutzt und dabei mehrere Gesetzesverstöße von Online-Händlern festgestellt.
Demnach hätten 16 Händler nicht angeboten, die defekten Elektrogeräte zurückzunehmen. Darunter auch Branchenriesen wie beispielsweise Saturn, Media Markt, Tchibo aber auch Baumärkte wie Hornbach oder Globus Baumarkt. Die Gründe für die Missachtung des Gesetzes fallen je nach Händler sehr unterschiedlich aus.
Die Umwelthilfe nennt hier beispielsweise eine komplette Rücknahmeverweigerung oder auch nicht funktionierende Angebote zur Rückgabe von LED- und Energiesparlampen. "Der Onlinehandel boomt. Allerdings scheinen viele dieser Händler, ihre immer größer werdende Markbedeutung und die gesetzlichen Pflichten nicht ernst zu nehmen“, so der Geschäftsführer der Umwelthilfe, Jürgen Resch. Kunden könnten zwar die entsprechenden Elektrogeräte bei vielen Online-Händlern kaufen, jedoch gibt es quasi keine Möglichkeit, die defekten Geräte dem Händler zurückzugeben.
Vor allem kritisiert die Umwelthilfe, dass die Händler nicht kontrolliert und bei Verstößen auch nicht mit einer Strafzahlung belangt werden. Somit haben die Händler hier gar kein Risiko, wenn das Gesetz nicht beachtet wird. Die Umwelthilfe hat nun deshalb Anklage gegen die entsprechenden Händler erhoben. Damit soll Druck auf die Händler ausgeübt werden, um die Rücknahme von defekten Elektrogeräten zu verbessern.
Ob sich durch die Anklage der Umwelthilfe etwas ändern wird, bleibt offen. Sicher ist nur, dass immer mehr Menschen im Internet ihre Elektroprodukte bestellen. Wie das Gesetz zur Rückgabe eingehalten werden kann, dazu gibt es seitens des Online-Handels keine wirkliche Lösung.